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Millionenstrafe: Datenschutzfall der Post wird neu aufgerollt

Die heimische Post AG speicherte Parteiaffinitäten von Kunden. Sie sollte 18 Millionen Euro zahlen, doch ein Gericht hob die Strafe auf. Nach einem EuGH-Urteil ordnete die Justiz den Neustart an.

Das Verfahren um eine Strafe von 18 Millionen Euro gegen die teilstaatliche Post AG wird nun beim Bundesverwaltungsgericht neu aufgerollt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes entschieden.
Das Verfahren um eine Strafe von 18 Millionen Euro gegen die teilstaatliche Post AG wird nun beim Bundesverwaltungsgericht neu aufgerollt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes entschieden.

Groß war die Aufregung, als im Jahr 2019 bekannt wurde, dass die heimische Post AG, die auch als Adressverlag tätig ist, von bestimmten Kunden die Nähe zu politischen Parteien gespeichert hatte. Es war nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im ...