Betroffen vom Einfuhrverbot bleiben weiterhin folgende Produktgruppen aus den genannten Restriktionsgebieten: lebende Tiere empfänglicher Arten, frisches Fleisch und Rohmilch, Gülle und Stallmist sowie Wildbret, Wild in der Decke und Jagdtrophäen. Diese Maßnahmen seien Teil eines umfassenden Vorsorgekonzepts, das Österreich in enger Abstimmung mit der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), den Nachbarstaaten und der Europäischen Kommission umsetze. Ziel bleibe es, die Einschleppung der hochansteckenden Tierseuche auf österreichisches Staatsgebiet zu verhindern, hieß es in einer Aussendung.
Aktuelle Lageeinschätzung erlaubt "geografisch zu differenzieren"
Die Veterinärbehörden in Ungarn und der Slowakei hätten zwischenzeitlich intensive Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung ergriffen. Die aktuelle Lageeinschätzung erlaube es daher, das Importverbot "geografisch zu differenzieren" - unter Beibehaltung eines hohen Schutzniveaus, wie das Ministerium betonte.
Unverändert aufrecht bleiben die verstärkten Grenzkontrollen, die vorübergehende Schließung kleinerer Grenzübergänge sowie die strengen Biosicherheitsvorgaben für Betriebe. Auch die wöchentlichen flächendeckenden Beprobungen in der Überwachungszone sowie die risikobasierten Untersuchungen in der erweiterten Sperrzone werden fortgeführt.