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Parkvergehen: Gesetz soll Geschäftsmodell mit Besitzstörungsklagen stoppen

Meist nur ein kleines Parkvergehen - und wegen Besitzstörung droht eine Klage. Juristen sehen trotz richtungsweisender Urteile Bedarf an einer gesetzlichen Lösung. Die Regierung tüftelt daran.

Aus der Abwehr von Dauerparkern wird auch Profit geschlagen.
Aus der Abwehr von Dauerparkern wird auch Profit geschlagen.

Schon im Jahr 2021 urteilte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ), dass nach Parkvergehen und der folgenden Drohung mit Besitzstörungsklagen oft viel zu hohe Gebühren vorgeschrieben werden. In zweiter Instanz wurde damals rechtskräftig entschieden, dass einer Wienerin nicht 399 Euro ...