Enttäuscht reagierten Vertreter von Initiativen zur Sicherung von Saatgutvielfalt in Österreich und Deutschland auf die Entscheidung des Europäischen Patentamts in München, ein von den Braukonzernen Carlsberg (Dänemark) und Heineken (Niederlande) eingebrachtes Patent auf Braugerste zu belassen. Entgegen einem internen Urteilsvorschlag hatte die Beschwerdekammer, wie berichtet, endgültig entschieden. Da das Patent, das 2009 eingereicht worden war, vor dem 1. Juli 2017 erteilt worden sei, bleibe es gültig. Erst für Patente, die danach eingereicht wurden, käme eine Änderung in Betracht. Den Stichtag hatte die Behörde bereits früher festgelegt. Kritiker wie der Verein Arche Noah aus Schiltern (NÖ) hatten argumentiert, durch die spezielle Gerstensorte könne konventionelle Züchtung nicht geschützt werden. Die Saatgutschützer räumten einen herben Rückschlag ein. "Es wird also in Zukunft noch mehr Patente auf Gerste und Bier geben", sagte Christoph Then von der Initiative Keine Patente auf Saatgut. "Die genauen Auswirkungen werden wir erst in zehn Jahren sehen, weil Patentverfahren eben so lang dauern."
"Patent auf Bier ist ein Rückschlag für zehn Jahre"
Umweltschützer hadern mit Entscheidung des Europa-Patentamts.

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Das Europäische Patentamt in München ließ eine bestimmte Gerstensorte für den dänischen Braukonzern Carlsberg schützen (Symbolbild)