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Account des Attentäters von Graz: Gibt es rechtliche Konsequenzen für Mitwisser und Applaudierer im Netz?

Tausende betrachteten, viele kommentierten das unmittelbar vor dem Amoklauf gepostete einschlägige Foto vom Schulklo. Sind Bezeichnungen als "Held" oder der Ruf nach einem Livestream vom Amoklauf strafbar? Der Salzburger Rechtsanwalt Peter Harlander sieht keinen erfüllten Straftatbestand. Die Poster riefen nicht ...