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Asylbewerber warten in Österreich lange auf Bescheid

Noch nie gab es so viele Asylverfahren zu bearbeiten. Die lange Wartezeit auf einen Asylbescheid bringt Probleme mit sich.

Noch nie gab es so viele Asylverfahren zu bearbeiten.
Noch nie gab es so viele Asylverfahren zu bearbeiten.

Der 3. März ist in Alamgeers Kalender rot angestrichen. Vor einem Jahr hat der unbegleitete minderjährige Flüchtling an diesem Tag sein Asylinterview gehabt. Seitdem wartet er auf eine Entscheidung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA).

"Ich frage oft nach, wann ich den Bescheid bekomme, aber ich muss wohl noch ein wenig warten", sagt Alamgeer, den die SN durch sein Asylverfahren begleiten. Die lange Wartezeit verunsichert ihn zunehmend.

Der 16-jährige Afghane wartet nicht allein. Seit Sommer 2015 hat das SOS-Kinderdorf neben ihm 262 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Betreuung. 182 warten seit 2015 auf den Bescheid. Laut SOS-Kinderdorf wurde ein Großteil davon noch nicht zum Asylinterview gebeten, auf dessen Grundlage über das Asylverfahren entschieden wird. In Wien, Oberösterreich und Kärnten ist die Wartezeit besonders lang.

57.000 Asylbescheide im Vorjahr

Seit Mai 2016 steht im Asylgesetz, dass über einen Antrag binnen 15 Monaten zu entscheiden ist. Doch noch nie gab es in den Asylbehörden so viele Akten zu bearbeiten, nie zuvor wurden so viele Asylbescheide erlassen: Im Vorjahr waren es mehr als 57.000. Die Zahl der BFA-Mitarbeiter hat sich seit 2014 fast verdreifacht - auf aktuell knapp 1300. Ziel ist es, den Rückstau bei den Anträgen aus dem Jahr 2015 abzubauen. Mitte Februar 2017 haben von 263 Kindern und Jugendlichen in der Betreuung von SOS-Kinderdorf 36 einen positiven Asylbescheid erhalten. 45 Kinder und Jugendliche erhielten einen negativen Asylbescheid, 38 bekamen subsidiären Schutz (der Status gilt nur ein Jahr) und können daher in Österreich bleiben.

Wenn ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling weder Asyl noch subsidiären Schutz bekommt, könnte er abgeschoben werden. "In Österreich ist das in den vergangenen drei Jahren aber nicht passiert", erklärt Lisa Wolfsegger von der Asylkoordination.

Solange das Asylverfahren nicht abgeschlossen ist, fallen die minderjährigen Asylbewerber nicht in die Ausbildungspflicht, die in Österreich bis zum Alter von 18 gilt. Diese Asylbewerber können also nur zur Schule gehen oder einen Mangellehrberuf erlernen, wenn Plätze frei sind.