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Haft von Karl-Heinz Grasser im Innsbrucker "Ziegelstadl" könnte von kurzer Dauer sein

Die Regierung hat vor, die Möglichkeit des überwachten Hausarrests mit Fußfessel ab September auszuweiten. Damit könnte Grasser schon im Herbst eine Fußfessel beantragen - und möglicherweise erhalten.

Grasser trat seine Haftstrafe an
Grasser trat seine Haftstrafe an

Seit Montagmittag ist der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser der prominenteste Insasse in der Justizanstalt Innsbruck, die im Volksmund "Ziegelstadl" genannt wird. Sie zählt fast 500 Insassen und leidet wie die meisten Gefängnisse an Überfüllung und Personalmangel beim Justizpersonal.

Grasser war wegen Untreue und verbotener Geldannahme zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Seine Mitangeklagten Walter Meischberger und Peter Hochegger wurden zu 3,5 bzw. drei Jahren Haft verurteilt, haben aber um Haftaufschub wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen angesucht. Die Prüfung der Anträge dauert bis zu acht Wochen.

Der Schaden wurde vom Obersten Gerichtshof mit knapp zehn Millionen Euro beziffert. In dieser Höhe sollen Provisionen beim Verkauf von Bundeswohnungen (Buwog) und bei der Einmietung von Dienststellen der Finanz in den Linzer Terminal Tower geflossen sein. Grasser, der bis heute seine Unschuld beteuert, soll einen Teil der Provisionen kassiert haben. Er kündigte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Das Höchstgericht hatte seine Haftstrafe auf vier Jahre halbiert, weil sich das Verfahren über 16 Jahre hinzog. Grasser meldete zuletzt auch Privatkonkurs an, seine Schulden gab er mit 21 Millionen Euro an.

Zugutekommen könnte Grasser nun das Vorhaben der Regierung, das Konzept der Fußfessel auszuweiten. Der elektronisch überwachte Hausarrest soll ab September jenen Verurteilten ermöglicht werden, die nicht länger als zwei Jahre in Haft bleiben müssen. Bisher war die Grenze ein Jahr. Davon könnte Grasser profitieren, weil bei Unbescholtenheit eine Entlassung zur Hälfte der Haftzeit, also nach zwei Jahren, möglich ist. Dann könnte er schon diesen Herbst die Fußfessel beantragen. Die Neuregelung muss das Parlament erst beschließen. Im Vorjahr saßen 1079 Personen ihre Haft mit Fußfessel zu Hause ab.