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Die Finanz lässt bei Ermittlungen gegen Bischof Schwarz nicht locker

Die Finanzstrafbehörde gibt sich mit der Einstellung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Bischof Alois Schwarz wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung nicht zufrieden. Macht die Anklagebehörde nicht selbst weiter, muss erstmals ein Richtersenat den Fall prüfen.

Bischof Alois Schwarz
Bischof Alois Schwarz

Die Finanzbehörden in Kärnten wollen erreichen, dass der nach Niederösterreich versetzte Bischof Alois Schwarz doch noch wegen Steuerhinterziehung in seiner Amtszeit in Kärnten angeklagt wird und sich vor Gericht verantworten muss. Die Finanzstrafbehörde brachte deshalb einen Fortführungsantrag bei der Wirtschafts- ...