SN.AT / Politik / Innenpolitik

Geheimer Deal mit Lebensversicherung: Heinz-Christian Strache wird angeklagt

Die Wiener Staatsanwaltschaft klagt den ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache an. Es geht um den Vorwurf der Untreue und einen geheimen Deal zu einer Lebensversicherung.

Heinz-Christian Strache
Heinz-Christian Strache

Nur eine Seite ist die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Wien lang, doch sie hat es in sich. Denn es geht in dem kurzen Schreiben um den ehemaligen Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der wohl einmal mehr bald in einem Korruptionsverfahren vor einem Richter Platz nehmen wird müssen.

Strache wird von den Wiener Staatsanwälten zur Last gelegt, im Jahr 2014 mit einem weiteren Angeklagten und FPÖ-Mitglied „seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen beziehungsweise einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht zu haben“. Konkret geht es um eine Lebensversicherung. Der Deal war laut Akten ursprünglich der: Die FPÖ Wien schloss 2007 eine Lebensversicherung auf zehn Jahre ab, als versicherte Person wurde Strache als Landesparteiobmann eingesetzt. Im Falle seines Ablebens sollte die Familie des Obmannes abgesichert werden, im Erlebensfall war die FPÖ Wien bezugsberechtigt. So weit der Deal zwischen Strache und den Freiheitilichen.

Doch im Jahr 2014 schlossen Strache und der weitere Angeklagte als Vertreter der FPÖ Wien mit einem Anwalt laut Anklage eine andere Vereinbarung. „Im Jahr 2014 ließen Strache und der ebenfalls angeklagte Parteikollege – ohne dies in einem Parteigremium zu besprechen oder zu beschließen – von einem Rechtsanwalt eine Vereinbarung zwischen der FPÖ Wien und Strache erstellen, wonach dieser auch im Erlebensfall Bezugsberechtigter der Prämie sein sollte“, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Demnach soll Strache versucht haben, sich die Prämie einer Lebensversicherung in Höhe von mehr als 300.000 Euro anzueignen und dadurch die FPÖ Wien am Vermögen zu schädigen. Strache wird weiters zur Last gelegt, auch nach seinem Rücktritt wiederholt versucht zu haben, Mitglieder der FPÖ Wien dazu zu bestimmen, die Auszahlung der Versicherungsprämie an ihn zu veranlassen. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung. Im Fall einer Verurteilung drohen Strache zwischen einem und zehn Jahren Haft.

Strache weist die Vorwürfe zurück

Er weist die Vorwürfe zurück. Ich habe mir auch in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt ein strafbares Verhalten zuschulden kommen lassen“, reagierte Strache auf APA-Anfrage. Die Lebensversicherung sei bereits 2001 für seinen damaligen Obmannvorgänger beschlossen, abgeschlossen und anschließend „auf Antrag meines Vorgängers und mit Beschlussfassung in zwei Phasen ordnungsgemäß auf mich als nachfolgenden Parteiobmann übertragen und weitergeführt“ worden, schilderte er seine Sicht.

„Ich habe niemals unzulässig über Parteigelder verfügt oder mir etwas auszahlen lassen - im Gegenteil: Ich habe eine Auszahlung während meiner aktiven Obmannzeit ausdrücklich abgelehnt und stets auf die korrekte Umsetzung des bestehenden Beschlusses bestanden, der über viele Jahre hinweg nie in Frage gestellt wurde“, verteidigte sich Strache weiter. „Dies können sowohl Zeugen als auch Chatverläufe belegen.“ Der Ex-FPÖ-Chef findet es laut eigener Aussage „als beinahe erleichternd, dass diese Causa nun endlich vor einem unabhängigen Gericht verhandelt wird. Damit rücke ein rechtsstaatlicher Abschluss dieses jahrelangen Verfahrens endlich in greifbare Nähe“.

Mehrere Ermittlungsstränge gegen Strache

Die Staatsanwaltschaft ermittelt laut Aussendung in der Strafsache gegen Strache in mehreren Ermittlungssträngen. Diese werden parallel zur bevorstehenden Hauptverhandlung fortgesetzt.

Nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos 2019, das Strache seine Ämter kostete, gab es Ermittlungen in diversen Causen. Hauptsächlich geht es dabei um die FPÖ-Spesenaffäre, in zwei Punkten kam es bisher zu Anklagen und letztlich Freisprüchen. Beim Prikraf-Prozess ging es um vermuteten Gesetzeskauf in Zusammenhang mit einer Privatklinik. Strache und ein Mitangeklagter waren zu bedingten Haftstrafen verurteilt und später freigesprochen worden. Auch der Fall um vermeintliche Spenden an einen FPÖ-nahen Verein für einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag endete mit einem Freispruch.