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"Habe nichts Unrechtes getan" - So verteidigte sich Karl-Heinz Grasser vor den Höchstrichtern

Am zweiten Verhandlungstag in der Causa Buwog drängen die Angeklagten in ihren Schlussworten auf Freispruch. Die Generalprokuratur kann die von der Verteidigung vorgebrachten "zahlreichen behaupteten Verfahrensmängel" im Buwog-Verfahren rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser nicht nachvollziehen. Dieser betont, "nichts Unrechtes getan" zu haben.

Grasser am zweiten OGH-Verhandlungstag
Grasser am zweiten OGH-Verhandlungstag

Das letzte Wort hatten am zweiten Tag des Rechtsmittelprozesses vor dem Obersten Gerichtshof im Buwog-Endlosverfahren die Angeklagten. Der im Zentrum der Anklage stehende ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der in erster Instanz u. a. wegen Untreue nicht rechtskräftig zu acht Jahren ...