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Jetzt fix: Grasser wird Fußfessel beantragen

Seit wenigen Tagen sitzt Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Justizanstalt (JA) Innsbruck, um seine vierjährige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Gut möglich, dass er schon im Herbst wieder zu Hause sein kann.

Spielt Parlament mit, könnte Grasser im September um Fußfessel bitten
Spielt Parlament mit, könnte Grasser im September um Fußfessel bitten

"Karl-Heinz Grasser wird natürlich versuchen, in den Genuss der neuen Regelung zu kommen", sagte Manfred Ainedter, einer der Rechtsvertreter Grassers, am Mittwoch der APA. Man hoffe deshalb, dass das Regierungsvorhaben "planmäßig beschlossen wird". Im Parlament liegt nämlich der Entwurf eines Budgetbegleitgesetzes, in dem unter anderem vorgesehen ist, den elektronisch per Fußfessel überwachten Hausarrest auszuweiten. Verurteilte Straftäter sollen demnach unter bestimmten Voraussetzungen die Fußfessel bekommen, wenn ihr erwarteter Strafrest bis zu zwei Jahre beträgt. Bisher liegt diese Grenze bei zwölf Monaten. Das solle mit 1. September in Kraft treten, bestätigte das Justizministerium am Mittwoch. Noch vor der Sommerpause soll das Parlament die neue Regelung beschließen.

Grasser als "Parade-Kandidat" für neues Gesetz

Die Rechtsvertreter von Grasser argumentieren nun damit, dass der Ex-Politiker bei realistischer Betrachtung zwei Jahre abzusitzen hätte und dann sämtliche Voraussetzungen zur Gewährung einer bedingten Entlassung vorlägen. Für die somit zu verbüßenden zwei Jahre wäre Grasser ab Inkrafttreten der neuen, großzügigeren Fußfessel-Regelung ein "Parade-Kandidat", weil er die dafür vorgesehenen Bedingungen erfülle. Er könnte - wie vom Gesetz vorgeschrieben - die Kosten der Fußfessel ersetzen, verfügt über einen geeigneten Wohnsitz und die nötigen Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts.

Tatsächlich können Strafgefangene nach Verbüßung der Hälfte ihrer Strafe um eine vorzeitig bedingte Entlassung ansuchen. Ersttätern - Ex-Finanzminister Grasser war bis zu seiner Verurteilung in Sachen Buwog und Terminal Tower gerichtlich unbescholten - wird das in der Regel gewährt. Das könnte bedeuten, dass Grasser schon im Herbst, also nach wenigen Monaten Haft, in den elektronisch überwachten Hausarrest mit Fußfessel wechseln könnte.