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Justiz-Erlass gegen Wiederbetätigung

Nach Aufregung um Soldaten in SS-Uniform: Auch in einem Fall von NS-Wiederbetätigung in der Justizwache gab es keine Entlassung.

Symbolbild
Symbolbild

Der Fall eines Unteroffiziers des Bundesheeres, der trotz Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung im Staatsdienst blieb, sorgte vor wenigen Tagen für Wirbel. Die Regierung kündigte bekanntlich eine Gesetzesänderung an, wonach jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Beamten automatisch zu einem Amtsverlust ...