Der Fall eines Unteroffiziers des Bundesheeres, der trotz Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung im Staatsdienst blieb, sorgte vor wenigen Tagen für Wirbel. Die Regierung kündigte bekanntlich eine Gesetzesänderung an, wonach jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Beamten automatisch zu einem Amtsverlust ...
Justiz-Erlass gegen Wiederbetätigung
Nach Aufregung um Soldaten in SS-Uniform: Auch in einem Fall von NS-Wiederbetätigung in der Justizwache gab es keine Entlassung.

BILD: SN/ROBERT RATZER
Symbolbild