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Karfreitag - jeder Arbeitnehmer hat laut EuGH Anspruch auf bezahlten Feiertag

Die türkis-blaue Regierung muss sich bis 19. April eine neue Regelung für den Karfreitag einfallen lassen. Der EuGH hat am Dienstag die derzeitige Feiertagsregelung als gleichheitswidrig aufgehoben. Ein bezahlter Feiertag wie der Karfreitag darf nicht nur einzelnen Religionsgruppen zugestanden werden, entschied der Europäische Gerichtshof.

Die aktuelle Regelung ist laut EuGH Diskriminierung
Die aktuelle Regelung ist laut EuGH Diskriminierung

Bisher galt der Karfreitag als Feiertag nur für Angehörige der alt-katholischen Kirche, der evangelischen Kirchen AB und HB und der evangelisch-methodistischen Kirche. Angehörige dieser Kirchen bekamen einen Feiertagszuschlag, wenn sie am Karfreitag gearbeitet haben. In Deutschland gelten gesetzliche Feiertage hingegen grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Die österreichische Regelung ist mehr als 60 Jahre alt und damit veraltet. Das heutige Urteil war zumindest nicht überraschend.

Geklagt hatte ein Mitarbeiter einer privaten Detektei, der keiner dieser Kirchen angehört. Er wollte für seine Arbeit am Karfreitag ebenfalls einen Zuschlag. Der EuGH gab ihm Recht. Bis Österreich die Klausel ändere, müssten Arbeitgeber allen Beschäftigten das Recht auf einen Feiertag am Karfreitag gewähren. Wenn Arbeitnehmer nicht frei machen könnten, stehe ihnen das Recht auf ein Zusatzentgelt zu.

Damit ist die Regierung unter Zugzwang, bis zum nächsten Karfreitag am 19. April eine Regelung zu finden. Als wahrscheinlichste Lösung gilt es, dass der Feiertag für Protestanten behalten wird, aber die Feiertagszulage gestrichen werden. Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker verlangte von der Regierung, dass die evangelische Kirche in die Entscheidungsfindung eingebunden werde. Er kann sich mehrere Lösungen vorstellen. Eine Streichung des Feiertags wäre für ihn aber keine Lösung, da der Karfreitag "für die Evangelischen von zentraler Bedeutung" sei.

Vorstellbar ist für ihn die Streichung der Zuschläge oder den Karfreitag gegen den Pfingstmontag als gesetzlichen Feiertag für alle zu tauschen. Das würde dem EuGH-Urteil entsprechen und zugleich die hohe Bedeutung des Feiertags für die evangelische Minderheitskirche berücksichtigen. Von der katholischen Kirche gab es Unterstützung. Der Generalsekretär der römisch-katholischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, sprach sich dafür aus, dass der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag bleibt und nur die Feiertagszuschläge gestrichen werden.

Die Regierung hielt sich am Dienstag noch bedeckt, wird aber spätestens am Rande des Ministerrats am Mittwoch etwas zu diesem Thema sagen müssen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter preschten dagegen vor und gegeneinander. Während der ÖGB forderte, den Karfreitag zu einem gesetzlichen Feiertag für alle zu machen, lehnte die Wirtschaftskammer das entschieden ab.

Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des Gewerkschaftsbundes, begründete die Forderung nach einem Feiertag für alle damit, dass die Österreicher mit ihren wöchentlichen Arbeitszeiten an einem der europäischen Spitzenplätze lägen. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf, konterte dagegen, dass Österreich mit 13 Feiertagen im Jahr schon jetzt unter jenen Ländern mit den großzügigsten Feiertagsregelungen in Europa sei. "Ein zusätzlicher Feiertag würde die österreichische Wirtschaft 600 Millionen Euro kosten", so Kopf.

Der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried unterstützt die Forderung des ÖGB, dass der Karfreitag nach dem EuGH-Entscheid zum gesetzlichen Feiertag für alle Arbeitnehmer werden soll. Die Österreicher hätten sehr lange wöchentliche Arbeitszeiten, argumentierte Leichtfried am Dienstag. Keine Lösung wäre es für die SPÖ, dafür andere gesetzliche Feiertage zu streichen.

Nach dem Urteil ist noch unklar, inwieweit dieses auch den jüdischen Versöhnungstag Jom Kippur betrifft. Im Gegensatz zum Karfreitag ist dieser zwar nicht im Arbeitsruhegesetz geregelt. Allerdings gilt dieser laut Generalkollektivvertrag als arbeitsfreier Tag für Juden. Die Wirtschaftskammer glaubt, dass der Fall anders zu sehen sei als der Karfreitag.

Der Versöhnungstag Jom Kippur gilt für Arbeitnehmer, die der israelitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich angehören, als arbeitsfreier Tag. Grundlage dafür ist der Generalkollektivvertrag aus dem Jahr 1953. Die Arbeitnehmer müssen dafür in einem gewerblichen Unternehmen beschäftigt sein, das der Wirtschaftskammer angehört, in Österreich wohnhaft sein und ihre Zugehörigkeit zur israelitischen Glaubensgemeinschaft nachweisen.

Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, Oskar Deutsch, sieht den jüdischen Versöhnungstag Jom Kippur nicht betroffen. Das EuGH-Urteil habe nichts mit den Regelungen für jüdische Arbeitnehmer am Jom Kippur zu tun, denn "das eine ist die gesetzliche Ebene, das andere eine kollektivvertragliche Regelung", befand Deutsch auf Twitter. Ob der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für alle Österreicher infrage komme, "sollten Kirchen und Politik ebenso diskutieren wie eventuelle Kompensationen mit anderen Feiertagen", meinte Deutsch am Dienstag außerdem.

Darüber hinaus kann die Freistellung zu Jom Kippur laut Generalkollektivvertrag nur gewährleistet werden, wenn die Arbeitsleistung der Betroffenen aus betriebsbedingten Gründen nicht erforderlich ist. Die Bediensteten müssen die Freistellung mindestens eine Woche vorher beim Arbeitgeber beantragen.

"Es ist eine ähnliche Problematik. Der Europäische Gerichtshof hat sich aber zu dieser Frage nicht geäußert", sagte Rolf Gleißner, zuständig für Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer, im Ö1-Mittagsjournal. Jom Kippur sei zudem nicht im Arbeitsruhegesetz verankert. "Das heißt, die Frage wäre dort vielleicht ein bisschen anders zu sehen."

Karfreitag, der Tag des Kreuzes

Christen gedenken am Karfreitag des Leidens und Sterbens Jesu. Den Namen erhielt der Tag vom jüdischen Wort "Kara", das "Klage" oder "Trauer" bedeutet. Dieser Tag dient der Besinnung auf die Leiden Christi am Kreuz. Der Karfreitag ist damit der erste Tag des sogenannten "Triduum Sacrum", der Dreitagefeier zu Ostern.

Der Karfreitag wird mindestens seit dem zweiten Jahrhundert gefeiert. Bis heute gilt er in der katholischen Kirche als strenger Fasttag: Gläubige, die älter als 14 Jahre sind, dürfen an diesem Tag kein Fleisch zu sich nehmen, Katholiken zwischen 18 und 60 ist am Karfreitag nur eine einmalige Sättigung erlaubt. Ursprünglich durfte man an diesem Tag überhaupt nichts essen oder trinken.

15 Uhr gilt als jene Stunde, in der Jesus am Kreuz gestorben ist. In manchen Kirchen beginnt um diese Zeit auch der katholische Karfreitagsgottesdienst. Dieser ist von Trauer gekennzeichnet, aber auch von der Verehrung des Kreuzes. Die Kirchenglocken schweigen an diesem Tag. Nach einer volkstümlichen Überlieferung fliegen die Kirchenglocken während dieser Zeit nach Rom, um dort ihre Weihung entgegenzunehmen.

Einer der bekanntesten Karfreitagsbräuche ist das Aufstellen des Heiligen Grabes in vielen katholischen Pfarrkirchen. Nach dem Karfreitagsgottesdienst und am Karsamstag können die Gläubigen bei einer Nachbildung des Grabes Jesu verweilen.

Der Karfreitag ist ein so genannter beweglicher Feiertag. Bis auf den Buß- und Bettag zeigen alle beweglichen Feiertage eine Abhängigkeit zum Datum des Ostersonntags und somit zum Kirchenjahr. Die Beweglichkeit des Osterdatums hat seinen Ursprung im Konzil von Nicäa im Jahre 325 n. Chr. und weiteren Kirchengeschichte. Dort wurde festgelegt, dass Ostern als christliches Fest nach Frühlingsanfang gefeiert wird. Später kam die genaue Regelung als erster Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond hinzu. Der erste Frühlingsvollmond tritt zwischen dem 21. März und dem 19. April eines Jahres auf. Aufgrund dessen liegt der Ostertermin zwischen dem 22. März und dem 25. April.