SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim kritisierte allerdings den Zeitpunkt der Vorlage des Gesetzesentwurfes und den recht kurzen Begutachtungszeitraum von nur knapp drei Wochen: Der Entwurf komme "viel zu spät für eine breite Diskussion und Begutachtung". Laut Justizministerium geht der Entwurf noch am Samstag in Begutachtung, Stellungnahmen können allerdings nur bis 12. November eingebracht werden. Neos-Justizsprecher Johannes Margreiter sagte in einer schriftlichen Stellungnahme, die vom VfGH gezeichneten Leitlinien seien im vorliegenden Entwurf "gut abgebildet". Dennoch erwartet auch er sich im Zuge der Begutachtung noch Verbesserungen.
Für die katholische Kirche erklärte Bischof Hermann Glettler laut Kathpress, auch in Zukunft müsse "die Vermeidung von Selbsttötungen für eine humane Gesellschaft oberste Priorität haben". "Höchst positiv" bewertete er das "deutliche Bekenntnis zur substanziellen Aufstockung" der Hospiz- und Palliativversorgung. Auch ÖVP-Seniorenbundpräsidentin Ingrid Korosec sah Letzteres als "positives Zeichen". "Der größte Wunsch der Menschen ist nicht der Tod, sondern jener, nicht mehr leiden zu müssen", sagte sie in einer Aussendung.
Caritas-Generalsekretärin Anna Parr begrüßte das Bekenntnis zu einem weiteren Ausbau von Hospiz- und Palliativdiensten ebenfalls. Sie forderte aber eine "explizite Garantie", dass es "weder eine direkte noch eine indirekte Verpflichtung zur Duldung oder Durchführung des assistierten Suizids in Einrichtungen der Pflege, Krankenbehandlung, Hospiz- und Palliativarbeit und anderen Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen geben wird". Die Caritas begleite "beim Sterben und bis zum Tod", aber sie assistiere "nicht bei der Selbsttötung".
Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) begrüßte den Entwurf grundsätzlich. ÖGHL-Politiksprecher Wolfgang Obermüller will aber sichergestellt haben, "dass hinter dem beabsichtigten Werbeverbot nicht ein generelles Informationsverbot steht", denn dies wäre "unannehmbar". Seitens des "Vereins für selbstbestimmtes Sterben - Letzte Hilfe" wurde die Gesetzesvorlage zwar ebenfalls begrüßt, allerdings geht sie der Initiative zu wenig weit. Es sei "bedauerlich, dass die Regierung lediglich auf das VfGH-Erkenntnis vom Vorjahr eingegangen ist und es verabsäumt hat, die längst fällige Liberalisierung der Sterbehilfegesetzgebung grundlegend in Angriff zu nehmen", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme.