Die Bundesregierung hat am Montag eine Reihe verschärfter Maßnahmen im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus angekündigt. Unter anderem geht es dabei um private Veranstaltungen. Ohne namentlich zugewiesene Sitzplätze dürfen sich in geschlossenen Räumen höchstens sechs Personen aufhalten, im Garten hingegen dürfen es zwölf Personen sein.
Der Handlungsspielraum für die Polizei, diese Zusammenkünfte zu kontrollieren, ist aber nicht allzu groß. Die Exekutive kann - wie auch schon vor Coronazeiten - aber bei Beschwerden/Anzeigen wegen Lärmerregung einschreiten.
Die Folgen der Coronapartys mögen für die Feiernden im Einzelfall geringfügig sein. Katerstimmung kann es aber im ganzen Land geben.
Ab 38:08 - "wenn zu viele Menschen Partys feiern ..."
Denn Bundeskanzler Sebastian Kurz sagte am Montag bei seiner Pressekonferenz: "Wenn zu viele Menschen in Österreich Partys feiern und sich erfreuen, dass die Polizei hier keine Handhabe hat, ja dann wird das eine Zeit lang funktionieren, aber in weiterer Folge wird's zu steigenden Infektionszahlen und dann der Notwendigkeit zu noch härteren Maßnahmen führen.
Es gibt viele Länder, die schon an dem Punkt angelangt sind, dass alle Restaurants, alle Schulen schon wieder geschlossen sind. Also, natürlich: Man kann das schon strapazieren so lange, bis man wieder an diesem Punkt ist."
In anderen Worten: Kurz behält sich die Möglichkeit eines zumindest teilweise zu verhängenden Lockdowns gewisser Infrastrukturen vor.


Vier Fünftel der Cluster sind "privat"
Hintergrund: Bei der epidemiologischen Abklärung von Covid-19-Erkrankungen hat die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in der Kalenderwoche 41 insgesamt 734 Cluster - Häufungen von Fällen innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einer bestimmten Region - mit 3099 betroffenen Personen identifiziert. Rund vier Fünftel der zwischen 5. und 11. Oktober aufgetretenen Fälle betrafen private Haushalte und den Freizeitbereich.
Konkret konnten 436 Cluster dem familiären Bereich zugeordnet werden, was 58,8 Prozent der Neuerkrankungen entsprach. 155 Cluster oder 20,9 Prozent waren Freizeitaktivitäten zuordenbar. Kaum eine Rolle spielten dagegen Sport, Reisen sowie die Hotellerie und Gastronomie mit acht, elf bzw. zwölf Clustern. 18 Cluster machte die AGES im Bildungs-, 27 im Gesundheits- und Sozialbereich aus. 46 Cluster traten im beruflichen Umfeld auf.
Die einzelnen Cluster, die sich in Haushalten bildeten, umfassten allerdings deutlich weniger Personen als jene in der Freizeit und im Gesundheits- und Sozialbereich. In absoluten Zahlen gab es in den Familien 1332 Betroffene, was 41,7 Prozent aller Neuerkrankten betraf.
Fast ein Viertel aller Betroffenen - exakt 24,3 Prozent bzw. 755 Personen - infizierten sich dagegen bei Freizeitaktivitäten, etwas mehr als jeder Zehnte - 344 Personen bzw. 10,8 Prozent - im Gesundheits- und Sozialbereich.
Was das Auffinden von Clustern anlangt, konnte die AGES in der Kalenderwoche 41 um 75 mehr Cluster als in der Woche zuvor orten. Um die Weiterverbreitung im Familienkreis zu vermeiden, wiederholte die AGES ihre Empfehlungen, bei Auftreten eines Falles den Betroffenen zu isolieren, die Wohnung nicht zu verlassen und Privatbesuche zu vermeiden. Sanitäre Einrichtungen sollten von sämtlichen Haushaltsmitgliedern zeitlich getrennt benutzt, Hygieneartikel und Handtücher separat verwendet werden.
Wie die genauen Untersuchungen von Clustern in Kindergärten und Schulen zeigten, infizieren sich Kinder überwiegend über Pädagoginnen und Pädagogen, die sich in der präsymptomatischen Phase befinden, also noch keine Symptome zeigen, aber bereits ansteckend sind. In der Altersgruppe der unter Zehnjährigen sind bis zur Hälfte der Kinder asymptomatisch. Für eine Weiterverbreitung der Infektion spielten asymptomatisch infizierte Personen nach bisherigen Erkenntnissen eine eher untergeordnete Rolle, betont die AGES.