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Strafe für Lena Schilling: EU-Abgeordnete soll 4000 Euro zahlen

Das Bezirksgericht Josefstadt hat entschieden, dass die grüne Europaabgeordnete Lena Schilling eine Zahlung von 4000 Euro leisten muss. Laut "Standard" steht dies im Zusammenhang mit einem angeblichen Verstoß von Schillings Anwältin gegen eine Unterlassungserklärung, die mit dem Ehepaar Bohrn-Mena vereinbart wurde. Gegen die Strafe wird Berufung eingelegt.

Lena Schilling soll eine Zahlung von 4000 Euro leisten (Archivbild).
Lena Schilling soll eine Zahlung von 4000 Euro leisten (Archivbild).

Im Wesentlichen dreht sich die Sache darum, dass dem Aktivisten-Paar vorgeworfen worden war, sich über die eigene gemeinnützige Stiftung zu bereichern. In einem von Schilling-Anwältin Maria Windhager an Medien weitergegebenen Akt findet sich eine Passage, wonach es ein "hinreichendes Tatsachensubstrat" für die Behauptung gebe. Dass der Schriftsatz mit diesem Inhalt an Medien übermittelt wurde, sah das Bezirksgericht als Verstoß an und gab dem Antrag auf Exekution der Bohrn-Menas statt.

Strafe für Lena Schilling: Anwältin kämpft gegen Exekution

Windhager wird diese Exekution bekämpfen. Schilling habe sich nämlich gemäß dem Vergleich nicht mehr entsprechend geäußert, wie sowohl die Anwältin als auch die Grünen gegenüber der APA unterstreichen.

Impugnationsverfahren wird vor Bezirksgericht geprüft

Windhager ist der Meinung, dass sie ihre Argumente als Rechtsvertreterin Schillings sehr wohl vorbringen hat dürfen. In dem sogenannten Impugnationsverfahren, das wieder vor dem Bezirksgericht geprüft wird, wird nun inhaltlich geprüft, wer im Recht ist.