Sie wurde schon lange von der Polizei gefordert, von Datenschützern heftig kritisiert, sorgte immer wieder für heiße politische Debatten und wurde einst vom Verfassungsgerichtshof gekippt: die Überwachung von Messenger-Diensten. Speziell nach Terroranschlägen und vereitelten Attacken von Terroristen wiesen Polizei und Innenministerium immer wieder darauf hin, dass die digitale Kommunikation zwischen Gefährdern über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram oder Signal für die Ermittler ein blinder Fleck sei. Datenschützer hingegen warnten vor zu viel Macht für die Ermittlungsbehörden, die sich, um Messenger-Dienste mitlesen zu können, mittels Schadsoftware Zugang auf das Handy verschaffen müssten. Und - so die Befürchtung - damit auch Zugriff auf alle anderen Daten bekämen. Auch von Dritten.
Unter strengen Voraussetzungen möglich
Nun hat sich die Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos auf die Überwachung von Messenger-Diensten geeinigt, wie sie am Mittwoch bekannt gab. Und zwar unter strengen Voraussetzungen. Vor allem die Neos hatten grundrechtliche Bedenken. Laut SN-Informationen wurden im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesentwurf tatsächlich viele Bedenken der Neos ernst genommen. So muss etwa ein Dreiersenat aus Richtern über den Einsatz entscheiden. Auch der Prüfzeitraum, um die geeinigte Software bei Sicherheits IT-Firmen zu kaufen und das Programm auch zu prüfen, wurde verlängert. Ebenso wird der Rechtsschutz massiv ausgebaut.
"Ein enormer Schritt gelungen"
"Uns war immer wichtig, dass wir eine verfassungskonforme Lösung finden", betonte Parteichefin und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger. Die Details will Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in Bälde präsentieren."Es ist ein enormer Schritt, der hier gelungen ist", so Meinl-Reisinger. Es sei eine gezielte Überwachung mit "extrem starker parlamentarischer Kontrolle und starken Konsequenzen bei Missbrauch", betonte sie nach dem Ministerrat.
Dem pflichtete auch SPÖ-Staatssekretär für Staatsschutz Jörg Leichtfried bei. Die Überwachung solle ausschließlich dann verwendet werden, wenn Gefahr im Verzug sei. Klar sei aber: "Das ist ein Grundrechtseingriff", und jeder Eingriff dieser Art brauche Rechtsschutz und Missbrauchsschutz, weshalb bei missbräuchlicher Verwendung mit harten Strafen zu rechnen sei.