Die Beteiligung von Arbeitnehmern am Gewinn der Unternehmen, für die sie arbeiten, soll steuerlich begünstigt werden. Dieses Detail der geplanten Steuerreform ließ das Finanzministerium am Sonntag durchsickern. Die steuerliche Begünstigung soll für bis zu zehn Prozent des Unternehmensgewinns möglich sein und auf 3000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer beschränkt werden. Mit dieser Maßnahme sollen "die Interessen von Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch besser in Einklang gebracht werden", hieß es in einer Erklärung des Finanzministeriums.
Die restlichen Punkte der ...