Am 2. Juni 2025 trat Grasser in Innsbruck nach dem höchstgerichtlichen Urteil im Buwog-Prozess seine Haftstrafe an. Der Oberste Gerichtshof hat ihn im finalen Spruch in der Causa Grasser zu vier Jahren Haft verurteilt. Seit dem Wochenende kursieren nun Fotos und Erzählungen, die Grasser bei einem Essen am Wörthersee zeigen. Wie kann das sein?
Tatsächlich können Häftlinge Freigänge bzw. Ausgänge genehmigt bekommen. Bei Freigängen können Strafgefangene laut Justizministerium untertags einer Beschäftigung in einem externen Wirtschaftsbetrieb nachgehen. Bei Ausgängen hingegen handelt es sich um das Recht des Strafgefangenen - bei Vorliegen aller Voraussetzungen -, die Justizanstalt zwei Mal im Quartal für eine gewisse Dauer verlassen zu können.
Dies gilt laut Justizministerium grundsätzlich ab Antritt der Strafhaft. Die Voraussetzungen sind im Gesetz definiert. Es muss sich um die "Regelung wichtiger persönlicher, wirtschaftlicher oder rechtlicher Angelegenheiten - die nicht aufgeschoben werden können" - handeln. "Soweit es nach dem Zweck des Ausganges unter Bedachtnahme auf allfällige Reisebewegungen notwendig erscheint, darf die Dauer der Abwesenheit bis zu 48 Stunden" betragen, steht dazu im Gesetz. Wie ein Insasse die restliche Zeit verbringt, steht ihm frei. Darüber hinaus können in Einzelfällen ein bis zwei Ausgänge im Monat gewährt werden, wenn Personen ein besonders positives Vollzugsverhalten aufweisen.
Zu Einzelfällen wollen sich weder Justizministerium noch die Haftanstalt Innsbruck äußern. Nur so viel ist von Justizinsidern zu erfahren: Dass Häftlinge Ausgang haben, ist nichts Außergewöhnliches, fällt aber nie auf, weil die Insassen nicht so prominent sind. Und: Man kann aus dem genehmigten Ausgang Grassers durchaus schließen, dass der Ex-Finanzminister offenbar ein vorbildlicher Häftling ist.
Grasser hofft auf Fußfessel
Die Chancen, dass Grasser nicht allzu lange in der Justizanstalt Innsbruck bleiben muss, stehen außerdem gut. Ihm und seinen Mitangeklagten in die Karten spielen dürfte eine von der Regierung geplante Gesetzesänderung, wonach die Dauer des elektronisch überwachten Hausarrests (Fußfessel) von zwölf auf 24 Monate ausgeweitet wird. Die Neuregelung soll ab 1. September in Kraft treten. Grasser hat bei einer Haftstrafe von vier Jahren ohnehin die Chance, nach zwei Jahren bedingt entlassen zu werden. Mit der Gesetzesänderung könnte er schon im heurigen Herbst die Fußfessel bekommen.
Grasser war in Sachen Buwog und in der Causa Terminal Tower Linz Ende März vom Obersten Gerichtshof (OGH) endgültig - nach einem 16 Jahre andauernden Verfahren - wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.