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Ampeln leuchten in Salzburg zu kurz Grün

Lange Rotphasen, Stress und Stau. Salzburgs Ampeln stehen bei Autofahrern und VCÖ in Kritik.

Laut VCÖ und Elisabeth Lankes sind die Grünphasen der Ampeln in der Landeshauptstadt zu kurz.
Laut VCÖ und Elisabeth Lankes sind die Grünphasen der Ampeln in der Landeshauptstadt zu kurz.

"Die Verkehrsregelung an der Kreuzung Vogelweiderstraße/Sterneckstraße ist wirklich eine Katastrophe", gibt sich Elisabeth Lankes in einem Leserbrief an die Salzburger Nachrichten verärgert. Sie kritisiert die Grünphase stadteinwärts, bei der nach ihr höchstens drei Autos auf der Linksabbiegerspur bei einer Grünphase abbiegen können, was zu Staus bis zur Samergasse führt. Vom Straßen- und Brückenamt heißt es, dass die Situation der Kanalbaustelle in der Schallmooser Hauptstraße geschuldet sei. Da man nicht mehr die Vogelweiderstraße weiterfahren könne, müsse der gesamte Verkehr nun nach links abbiegen. Nach Beendigung der Baustelle sollte sich die Situation wieder entspannen.

Aber damit nicht genug: Auch Salzburgs Fußgängerampeln stehen in der Kritik. Nach der neusten VCÖ-Analyse (Verkehrsclub Österreich) sind bei vielen Fußgängerampeln die Grünphasen zu kurz, die Rotphasen sind dagegen sehr lang. Dabei werde zu wenig Rücksicht auf die langsamere Gehgeschwindigkeit von Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen genommen, so die VCÖ-Expertin Lina Mooshammer. Sie legt Zahlen vor: Während junge Leute eine dreispurige Fahrbahn in fünf Sekunden überqueren, bräuchten ältere Personen und Menschen mit Kleinkind 14 Sekunden. Menschen mit starker Mobilitätseinschränkung bräuchten sogar 19 Sekunden. Die Straßenverkehrsordnung 2022 besagt (§ 76, Absatz 3), dass bei Ampelschaltungen auf zu Fuß Gehende Bedacht zu nehmen sei, damit diese ohne Eile queren können. Dementsprechend müssten längere Grünphasen umgesetzt werden. Die Grünphase an der Staatsbrücke ist nach eigener Messung mit 11,5 Sekunden für einige zu kurz. "Die Grünzeiten sind an keinem Schutzweg zu kurz", so das Straßen- und Brückenamt. Laut den Richtlinien müsse man in der Grünzeit den halben Schutzweg queren können, dieser werde individuell je nach Länge des Schutzwegs mit der Geschwindigkeit von 5 km/h berechnet. Stress sei nicht nötig, auch weil Autofahrende zu Fuß Gehende queren lassen müssen, so das Amt.

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