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Ausfahrtstests für Radstadt und Bad Hofgastein: Details zu Ausnahmen

Wer in den vergangenen sechs Monaten bereits eine Covid-19-Infektion durchgemacht hat, ist von der ab Freitag geltenden Testpflicht in Radstadt und Bad Hofgastein ausgenommen. Für bereits geimpfte Personen gilt das nicht.

Ab Freitag gibt es in Radstadt und Bad Hofgastein für zwei Wochen Ausfahrtsbeschränkungen. Raus darf nur, wer einen negativen Coronatest vorweist. Dieselbe Maßnahme gab es bereits im Zillertal (siehe Bild).
Ab Freitag gibt es in Radstadt und Bad Hofgastein für zwei Wochen Ausfahrtsbeschränkungen. Raus darf nur, wer einen negativen Coronatest vorweist. Dieselbe Maßnahme gab es bereits im Zillertal (siehe Bild).

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag treten um Mitternacht für zwei Pongauer Gemeinden Ausfahrtsbeschränkungen in Kraft. Das hat das Land Salzburg am Dienstag beschlossen. In Radstadt und Bad Hofgastein ist die Zahl der Neuinfektionen nämlich auffällig hoch. Daher brauchen jene, die diese Gemeinden verlassen wollen, ab Freitag einen negativen Coronatest. Die Regelung gilt bis inklusive Donnerstag, 18. März.

Der negative PCR- oder Antigen-Schnelltest ist für alle ab 16 Jahren verpflichtend und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ein paar Ausnahmen von dieser Testpflicht gibt es allerdings.


Zum Beispiel für Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können. Oder aber auch für Personen, die einen sogenannten "Neutralisationstest" (Nachweis von neutralisierenden Antikörpern), der nicht älter als sechs Monate ist, vorweisen können. Ein solcher Test wird von spezialisierten Laboren angeboten, muss aber selbst bezahlt werden.

Wer bereits geimpft ist, ist nicht von der Testpflicht beim Verlassen der Gemeinde ausgenommen. Derzeit sei nämlich noch nicht klar, ob die Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussten oder nicht. Daher seien auch für geimpfte Personen die Ausfahrtstests verpflichtend.

Ab 5. März gibt es dafür auch erweiterte Öffnungszeiten der örtlichen Teststationen. Konkret in Radstadt: Montag, Mittwoch und Freitag 7 bis 18 Uhr; Dienstag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr; Samstag 9 bis 16 Uhr.

Bad Hofgastein: Montag, Mittwoch und Freitag 7 bis 18 Uhr; Dienstag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr; Samstag 9 bis 16 Uhr.

Altenmarkt: Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 17 Uhr.

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