"Die Auslastung unseres Tierheims ist derzeit sehr hoch, bei Katzen haben wir die Kapazitätsgrenze längst erreicht", sagt Gerhard Redolf, Obmann des Salzburger Tierheims. Vor allem jetzt in der Sommerzeit werden wieder viele Vierbeiner abgegeben.
Gesetz zur Kastrationspflicht seit 2005
Zudem leben viele Katzen auf der Straße. Ein Großteil sind Nachkommen unkastrierter Hauskatzen oder ausgesetzter Tiere. Diese Vierbeiner sind kaum in der Lage, sich und ihre Nachkommen vollständig zu versorgen. Sie leben von Abfällen oder Futter, das Menschen ihnen geben. Da Betreuung und medizinische Versorgung fehlen, sind die Straßenkatzen häufig krank, unterernährt und verletzt. Sie fristen ein Dasein in Hinterhöfen und leer stehenden Gebäuden und vermehren sich unkontrolliert. Seit dem Inkrafttreten des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes am 1. Jänner 2005 besteht für alle Katzenhalter die Verpflichtung, Katzen mit Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden. Doch nicht alle Halterinnen und Halter kommen diesem Gesetz nach.




