SN.AT / Salzburg / Chronik / Gefahr im Verzug

Glasenbachklamm: Gemeinde sperrt beliebten Wanderweg - Brücken nicht mehr sicher

Die Gemeinde Elsbethen hat den beliebten Wanderweg in die Glasenbachklamm gesperrt. Hintergrund: Alle Brücken sollen Sanierungsfälle sein, mit den Grundbesitzern sei aber keine Einigung erzielt worden.

Die Gemeinde Elsbethen sperrte die Glasenbachklamm.
Die Gemeinde Elsbethen sperrte die Glasenbachklamm.

Ausgangspunkt der Debatte und des Beschlusses im Gemeindevorstand am 10. Mai war laut Bürgermeister Franz Tiefenbacher ein Rettungseinsatz am 16. April. Damals mussten Einsatzkräfte eine Salzburgerin und ihren Hund aus der Klamm bergen.

Was damals niemand wusste: Die für diesen Einsatz durch die Rettungskräfte benutzte Brücke Nummer 4 ist laut Ansicht des Elsbethner Bauamtes nicht mehr befahrbar. In Tiefenbachers Schreiben heißt es weiter: "Weiters ist festzustellen, dass der Gemeindebauhof und alle von der Gemeinde beauftragten Dienstleister nachweislich hingewiesen wurden, diese Brücke nicht mehr zu befahren."

"Gefahrlose Benützung nicht gewährleistet"

In der Folge beauftragte die Gemeinde einen Ziviltechniker mit einem Lokalaugenschein nicht nur der Brücke Nummer vier. Dieser erfolgte am 27. April und kam zu folgendem Ergebnis: "Die gefahrlose Benützung der Brücken (insb. Brücke 3 und 4) ist sowohl für den Fußgänger- als auch für den Fahrzeugverkehr nicht mehr gewährleistet."

Und die weitere Folge: Aus diesem Grund wurde noch am selben Tag die Glasenbachklamm durch den Bürgermeister gesperrt. Und zwar der gesamte Weg. Wie lange die Sperre aufrecht bleibt, ist nicht abschätzbar.

Weg in der Glasenbachklamm.
Weg in der Glasenbachklamm.

Keine Einigung mit Grundbesitzern

Den Rückzug von der Wegerhaltung begründet die Gemeinde so: "Die Gemeinde Elsbethen hat in der Vergangenheit freiwillig und ohne Bestehen einer Rechtspflicht die Erhaltung des Weges durch die Glasenbachklamm besorgt. Eine rechtsgeschäftliche Überbindung von Erhaltungspflichten diesen Weg betreffend ist nie erfolgt. Seit mehr als zwei Jahren versucht die Gemeinde mit den Grundeigentümern eine Sanierung der Brücken entlang des Weges im Zusammenwirken mit den betroffenen Grundeigentümern zu erreichen. Eine entsprechende Einigung konnte nicht erzielt werden."

Hinzu komme, dass die "Brücke Nr. 3 und 4 nun nicht mehr begangen und befahren werden kann. Die Gemeinde Elsbethen teilt daher mit, dass sie die Erhaltung des Weges ab 11. 05. 2023 nicht mehr besorgt, und weist darauf hin, dass sie daher auch keine Wegeerhalterhaftung nach § 139a ABGB trifft".

SN Karriere