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IS-Rückkehrerin Maria G. aus Hallein wurde zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt

Mehr als elf Jahre nach ihrer Ausreise nach Syrien, um sich der Terrormiliz "Islamischer Staat" anzuschließen, musste sich am Mittwoch eine heute 28-jährige Halleinerin am Salzburger Landesgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihr die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation vor. Die junge Frau zeigte sich umfassend geständig und bat mit ihrer Anwältin Doris Hawelka um eine zweite Chance. Das Schöffengericht verkündete gegen 12.30 Uhr das Urteil: 24 Monate bedingte Freiheitsstrafe, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Es ist bereits rechtskräftig.

Maria G. am Mittwoch vor dem Landesgericht Salzburg.
Maria G. am Mittwoch vor dem Landesgericht Salzburg.

Unter großem Medieninteresse ging am Mittwochvormittag am Salzburger Landesgericht der Strafprozess gegen Maria G. aus Hallein über die Bühne. Ein Jugendschöffengericht verurteilte die 28-Jährige wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu 24 Monaten bedingter Freiheitsstrafe mit drei Jahren Bewährungsfrist. Der ...