"Die Geltendmachung extrem geringfügiger Eingriffe, die kein vernünftiger Mensch als Nachteil empfindet, verstößt gegen das Schikaneverbot und löst dementsprechend keine Besitzansprüche aus", befand Richter Moriz Hofmann vom Bezirksgericht Zell am See in seinem am 10. Oktober zugestellten Urteil über einen ...
Klage für unerlaubtes Wenden in Zell am See abgewiesen: In diesem Fall hat der Hausverstand gesiegt
Ein Innsbrucker Rechtsanwalt zog für einen Mandanten gegen die Schüttdorfer Anwaltskanzlei, die diesen wegen "unerlaubten Wendens" geklagt hatte, vor Gericht - und gewann in erster Instanz.

BILD: SN/SW/EIKE KRENSLEHNER
Nicht jedes Wendemanöver stellt eine klagwürdige Besitzstörung dar – so entschied das Bezirksgericht Zell am See am 10. Oktober im Fall eines deutschen Urlaubers, der auf einem Privatparkplatz unerlaubt gewendet hatte.