Der Ordensobere habe in einem dunklen Zimmer die Nonnen dazu gebracht, die Heimverträge zu unterschreiben. Die Frauen hätten nicht gewusst, was sie unterzeichnen, schreibt der Anwalt. Dass sie außerdem vertraglich zugesichert hätten, die Heimkosten zu übernehmen, sei aufgrund des Armutsgelübdes gar nicht möglich, weshalb der Staat dafür aufkommen musste, heißt es weiter.
Nonnen von Goldenstein: Nun leiten die Schwestern rechtliche Schritte ein
In der Auseinandersetzung um die unerlaubte Rückkehr dreier hochbetagter Nonnen in das leer stehende Kloster Goldenstein in Elsbethen bei Salzburg haben die Schwestern nun offenbar über ihren Anwalt rechtliche Schritte eingeleitet. Die Ordensleitung habe die Nonnen gegen ihren Willen ins Altersheim bringen lassen und getäuscht, zitierte der ORF Salzburg am Freitag ein Schreiben des Anwalts. Die APA konnte vorerst weder die Schwestern noch deren Anwalt erreichen.

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Die drei Schwestern von Goldenstein.