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Razzia am Salzburger Hauptbahnhof: Behörden kontrollieren zahlreiche Taxifahrer

Bei einer gemeinsamen Schwerpunktkontrolle am Salzburger Hauptbahnhof nahmen die Polizei, die Finanzpolizei und die Gewerbebehörde des Magistrats Salzburg am Montag zahlreiche Taxilenker unter die Lupe. Neben Beschwerden von Fahrgästen bei der Taxiinnung der Wirtschaftskammer war ein weiterer Grund für die Aktion, dass die Taxischeine mit Jahresende auslaufen. Künftig sind sie auf fünf Jahre befristet, so Fachgruppenobfrau Melanie Ranner.

Gemeinsame Kontrolle von Polizei, Finanzpolizei und Gewerbebehörde bei Taxilenkern am Salzburger Hauptbahnhof.
Gemeinsame Kontrolle von Polizei, Finanzpolizei und Gewerbebehörde bei Taxilenkern am Salzburger Hauptbahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.
Bilder von der Taxilenkerkontrolle am Salzburger Bahnhof.

Bei der Razzia kontrollierten die Behörden parallel auf beiden Seiten des Hauptbahnhofs die anwesenden Taxilenker. Die Polizei sah bei den Fahrzeugen nach dem Rechten, die Gewerbebehörde kontrollierte die Gewerbeberechtigungen und die Finanzpolizei überprüfte zum Beispiel, ob angestellte Taxifahrer sozialversicherungsrechtlich korrekt ...