Die Schreckenstat ereignete sich in einem Wohnblock in Salzburg-Schallmoos. Laut Polizei stach der 26-jährige Serbe mehrere Male mit einem Küchenmesser auf Oberkörper und Hals der 22-jährigen Gattin, die einen rumänischen Pass hat, ein.
Die zwei gemeinsamen Kinder (sieben Monate bzw. drei Jahre alt) des Paars hatten zu diesem Zeitpunkt bereits geschlafen. Nach der Tat habe der Mann jene Babysitterin angerufen, die bereits öfter auf die Kleinen aufgepasst habe, und gefragt, ob sie noch Zeit habe, sagte Polizeisprecherin Nina Laubichler den SN. Die Babysitterin sagte zu und machte sich auf den Weg in die Wohnung der jungen Mutter.
Währenddessen versteckte der Serbe die Leiche des Opfers in der Bettzeuglade der Wohnungscouch, sodass das Kindermädchen die Tote nicht bemerken konnte.
Dann fuhr der 26-Jährige zur Polizeiinspektion Hauptbahnhof und berichtete den Beamten, was er soeben getan hatte. Polizisten rückten sofort zur Wohnung aus, dort fanden sie die Tote - sowie das nichts ahnende Kindermädchen. Das ebenfalls verständigte Rotkreuz-Notarztteam konnte nur mehr den Tod der jungen Ehefrau feststellen. Die beiden Kinder befinden sich inzwischen in der Obhut der Großeltern.
Die Ermittlungen in dem Tötungsdelikt übernahmen Polizisten des Salzburger Landeskriminalamts. In einer ersten Einvernahme zeigte sich der 26-Jährige laut Polizeisprecherin Laubichler umfassend geständig: "Der Beschuldigte gab an, dass ein massiver Streit über die bevorstehende Scheidung Auslöser für seine Tat gewesen ist." Zudem habe der Serbe angegeben, dass ihn die Ehefrau auf sein Bitten hin in die Wohnung gelassen habe, so Laubichler. Die Obduktion der 22-Jährigen stand vorerst noch aus. Gesichert ist, dass die Tatwaffe aus der Küche des Opfers stammt.
Mordverdächtiger wurde erst im Februar zu teilbedingter Haft verurteilt
SN-Recherchen ergaben indes Hochbrisantes: Der 26-jährige Mordverdächtige war erst am 24. Februar dieses Jahres am Landesgericht Salzburg verurteilt worden, weil er - neben weiteren Gewaltdelikten - seine junge Gattin laut rechtskräftigem Urteil von Februar 2018 an bis zum Dezember 2020 wiederholt misshandelt, regelmäßig geschlagen und auch gewürgt hatte. Zudem hatte er sie laut Urteil vom Februar auch wiederholt gefährlich bedroht. Wörtlich drohte er ihr demnach seit 2018 mehrfach, dass er sie "abschlachten" werde; es würde ihm "nichts ausmachen, ihr etwas anzutun" und sie "wie ein Hähnchen umzubringen".
Konkret erhielt der 26-jährige Serbe, gelernter Automechaniker und zuletzt als Reinigungskraft tätig, am 24. Februar von einem Schöffengericht zwölf Monate teilbedingte Haft, zwei Monate davon unbedingt - also zur Verbüßung im Gefängnis. Und nicht nur das: Das Schöffengericht erteilte dem Ehemann auch explizit ein Kontaktverbot - konkret die Weisung, "jegliche Kontaktaufnahme zu seiner Ehefrau zu unterlassen".
Auslöser für den späteren Prozess gegen ihn war eine Feier in der ehelichen Wohnung mit etlichen Verwandten und Familienmitgliedern am 25. Dezember 2020, dem Christtag, gewesen. Der 26-Jährige war demnach bei der damaligen Feier unter Alkoholeinfluss plötzlich ausgerastet. Mit gezücktem Taschenmesser war er zuerst auf den Bruder der Gattin losgegangen und hatte diesen mit dem Umbringen bedroht. Dann hatte er auch noch die Mutter seiner Frau geschlagen und getreten und schließlich noch den Vater der Gattin verletzt, als ihm dieser das Messer hatte abnehmen wollen. Sämtliche Familienmitglieder hatten den 26-Jährigen damals letztlich bändigen und auf den Balkon sperren können. Der junge Serbe war damals sofort verhaftet worden - kurz darauf wurde die U-Haft über ihn verhängt.
Tatverdächtiger hatte unbedingten Haftteil von zwei Monaten zur Gänze verbüßt
Verurteilt wurde er schließlich wegen gefährlicher Drohung, versuchter Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung sowie - wie erwähnt - auch wegen des Delikts der fortgesetzten Gewaltausübung zulasten der 22-jährigen Ehefrau. Die Übergriffe gegen die Gattin waren im Zuge der Ermittlungen rund um die Gewaltattacken des nunmehr Mordverdächtigen bei der besagten Familienfeier am Christtag bekannt geworden. Zuvor war der Serbe unbescholten.
Nur einen Tag nach dem Urteil - am 25. Februar - wurde der 26-Jährige aber schon wieder enthaftet, weil er den unbedingt verhängten Haftanteil von zwei Monaten (26. Dezember bis 25. Februar) bereits in Anrechung der U-Haft verbüßt hatte.
Rechtsanwalt Bernhard Loimer war im Schöffenprozess gegen den gewalttätigen Serben als Opferanwalt der - nunmehr getöteten - Ehefrau aktiv: "Es ist fürchterlich, was nun geschehen ist. Der jetzt dringend mordverdächtige Ehemann wurde damals unter anderem genau deshalb verurteilt, weil er meiner Mandantin wiederholt damit gedroht hatte, dass er sie töten wird." Jetzt habe der Mann seine Drohungen "auf schreckliche Weise in die Tat umgesetzt".
Staatsanwaltschaft ordnete Obduktion der Leiche an
Wie Elena Haslinger, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, den SN am Montagmittag sagte, hat die zuständige Journalstaatsanwältin noch in der Nacht auf Montag, sofort nach Bekanntwerden der tödlichen Bluttat, die Obduktion sowie eine chemisch-toxikologische Untersuchung der Leiche durch die Gerichtsmedizin angeordnet.
Am Dienstag wird das Landesgericht (bedingt-obligatorische) Untersuchungshaft über den Serben wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes verhängen.