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Schwarzgeld-Millionen: Salzburger Gemeindepolitiker legt Mandat zurück

Ein Gemeindevertreter der ÖVP, der einen Tourismusbetrieb führt, geriet ins Visier der Steuerfahnder. Der Bürgermeister sagt, er habe nichts gewusst.

Die Steuerfahnder hatten bei der Hausdurchsuchung 780.000 Euro in bar entdeckt. Mehr als 2,7 Millionen Euro lagen auf mehr als 200 namenlosen Sparbüchern.
Die Steuerfahnder hatten bei der Hausdurchsuchung 780.000 Euro in bar entdeckt. Mehr als 2,7 Millionen Euro lagen auf mehr als 200 namenlosen Sparbüchern.

Ein Gastronom hat am Donnerstag sein Mandat in der Gemeindevertretung eines Salzburger Skiorts zurückgelegt, das er für die ÖVP innehatte, nachdem die Steuerfahndung einen "rekordverdächtigen Schwarzgeldfund" im Zuge einer Hausdurchsuchung im September 2019 gemacht hat. Genauer: Nachdem am Donnerstag das Finanzministerium den "unglaublichen Fund" - die Sicherstellung der mehr als 3,5 Millionen Euro in bar bzw. auf mehr als 200 Sparbüchern - veröffentlichte.

Denn die Probleme mit der Finanz behielt der Mann offenbar für sich. "Ich habe es gar nicht glauben können", sagte der Bürgermeister, ein Parteifreund des Mannes. "Er hat nie etwas gesagt." Der Ortschef konfrontierte seinen Mandatar mit den Vorwürfen. "Er hat es sofort zugegeben, sich entschuldigt und mit sofortiger Wirkung sein Mandat in der Gemeindevertretung zurückgelegt."

Für den FPÖ-Landtagsabgeordneten Andreas Schöppl hat die ÖVP Erklärungsbedarf. "Da sehe ich schon den Herrn Landeshauptmann in der Pflicht zu reagieren und zu erklären, welche Maßnahmen er für geboten erachtet". Angesichts dieser "massiven Verdachtslage" könne man nicht zusehen wie im Falle des Bundeskanzlers, wo abgewartet werde, ob es zu einer Anklage komme, sagte Schöppl.

Für ÖVP-Generalsekretär Wolfgang Mayer ist der Rückzug "eine selbstverständliche Reaktion". Ein Verbleib in der Partei sei ebenso ausgeschlossen. "Ich sehe da keine Vereinbarkeit mit einer Mitgliedschaft bei uns." Nach einem Telefonat habe er seine Zugehörigkeit "mit sofortiger Wirkung zurückgelegt".

Die Steuerfahnder hatten bei der Hausdurchsuchung 780.000 Euro in bar entdeckt. Mehr als 2,7 Millionen Euro lagen auf mehr als 200 namenlosen Sparbüchern (siehe auch links). Der Großteil wurde im hauseigenen Safe sowie in diversen Taschen gefunden, ein Teil befand sich auch in einem Bankschließfach. Im Kleiderkasten des Lokalbetreibers stießen die Ermittler in den Taschen eines Sakkos auf 34.500 Euro. Dies habe der Beschuldigte mit der Aussage "es handle sich dabei um sein Taschengeld" abgetan. Stundenlang sei nur Geld gezählt worden, hieß es aus Ermittlerkreisen.

Die Steuerfahnder vermuteten, dass es sich um Schwarzgeld aus einem Aprés-Ski-Lokal der Familie handeln musste. Zumal in der Hochsaison an manchen Tgen bis zu drei Sparbücher angelegt wurden. Die Hausbank der Unternehmerfamilie muss nicht mit Konsequenzen rechnen. Aus der Finanz hieß es, dass zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche weniger streng gewesen seien. Diese wurden Anfang 2020 noch einmal verschärft.

Beachtlich: Laut Finanzministerium haben die Beschuldigten kurz nach dem Zugriff eine Million Euro als "Vorauszahlung" für die zu erwartende Steuernachforderung geleistet. Von nun an seien die monatlichen Umsätze etwa doppelt so hoch angegeben worden wie in der Zeit davor. Die Abgabennachforderung von mehr als 3,2 Millionen Euro sei inzwischen großteils beglichen. Der Gastronom war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Laut Finanzministerium hätten die Beschuldigten "ein vollumfängliches Geständnis abgelegt".

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit den Abschlussbericht der Finanzpolizei. Die Unternehmerfamilie ist Teil eines größeren Falls. "Wir führen ein Verfahren gegen 14 Beschuldigte wegen Abgabenhinterziehung", sagt Sprecherin Elena Haslinger. Darunter seien acht Personen und sechs Firmen. "Ausgang genommen haben die Ermittlungen im Jahr 2017 in einem Verfahren gegen einen Getränkehändler." Sollten die Beschuldigten angeklagt werden, drohen laut Finanzstrafgesetz bis zu vier Jahre Haft und eine Geldstrafe. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.