Die Stellungnahme der Generalprokuratur zum Swap-Urteil fällt für die sechs Beschuldigten, die nach dem Urteil aus erster Instanz Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung eingelegt haben, im Detail verheerend aus.
So verwerfen die Generalanwälte alle erhobenen Mängel, die die Verteidiger von ...