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Covid-Entschädigungen: Seilbahner müssen sich gedulden

Das Höchstgericht hatte geurteilt, dass den Liftgesellschaften auch Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz zustehen. Der erhoffte "warme Geldregen" ist derzeit noch eher ein Tröpfeln. Das Land rechnet mit einer Abarbeitung der Anträge im Laufe der kommenden Wochen.

In der auslaufenden Wintersaison 2020 wurden die Lifte behördlich geschlossen.
In der auslaufenden Wintersaison 2020 wurden die Lifte behördlich geschlossen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im März den Seilbahnunternehmen zusätzlich zu den Hilfen der Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (Cofag) den Weg zu weiteren Entschädigungen geebnet. Und zwar zu jenen über das Epidemiegesetz, auf dessen Grundlage die Betriebe in der auslaufenden Wintersaison 2020 ...

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