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Debatte um touristische Zweitwohnsitze: „Investorenmodelle sind international üblich“

Nach dem Höchstgerichtsurteil, mit dem eine Geldstrafe für den Besitzer eines Apartments in einer Anlage im Lungau wegen Eigennutzung bestätigt wurde, sehen sich die Betreiber solcher Projekte unter Druck. Für sie argumentieren Anwälte und manche Touristiker, dass Investorenmodelle international üblich seien. Sollten derartige Vorhaben letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof landen, sei mit einer großzügigen Auslegung von Kapital- und Niederlassungsfreiheit zu rechnen.

Bau eines umstrittenen Chaletdorfs in Haus im Ennstal – Foto laut Joachim Lindner von „Der Ennstaler“ frei verwendbar Zweitwohnsitze Chalet
Bau eines umstrittenen Chaletdorfs in Haus im Ennstal – Foto laut Joachim Lindner von „Der Ennstaler“ frei verwendbar Zweitwohnsitze Chalet

Rechtsanwalt Siegfried Kainz aus Saalfelden, der sich auf Grundverkehrs- und Raumordnungsrecht spezialisiert hat, beschäftigt sich seit Langem mit sogenannten Investorenmodellen. Er nehme das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) selbstverständlich zur Kenntnis. Doch er halte es insofern für verfehlt, als das Höchstgericht ...