"Ökoterroristen, Barrikadenbauer und Autozündler" - so kommentierte der FPÖ-Stadtparteichef Dominic Maier im März 2023 die erste Klebeaktion von Klimaaktivistinnen und -aktivisten in Salzburg. Darauf folgte eine Anzeige der Betroffenen. Wie die SN bereits berichteten, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verhetzung eingeleitet. Formell könne diese aber erst jetzt beginnen, weil nun die Entscheidung des Landtags zur Aufhebung der Immunität Maiers bei der Staatsanwaltschaft eingelangt sei. Das bestätigt Elena Haslinger von der Staatsanwaltschaft: "Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wird nun mit den Ermittlungen beauftragt. Es wird zu einer Vernehmung des Beschuldigten kommen und es werden ergänzende Erhebungen zu dem Fall durchgeführt."
FPÖ: "Werden uns nicht hinter der Immunität verstecken"
Die Aufhebung der Immunität war entscheidend. Denn die Aussagen hat Maier zwar als FPÖ-Parteiobmann getätigt, mittlerweile ist er jedoch Landtagsabgeordneter und somit immun. Die Staatsanwaltschaft hatte daher bei der Landtagspräsidentin um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung ersucht. Der Unvereinbarkeits- und Immunitätsausschuss ist am 13. Dezember zusammengetreten und hat die Immunität - auch mit den Stimmen der FPÖ - aufgehoben. Das kündigte Klubchef Andreas Schöppl bereits im Vorfeld an: Man werde sich nicht hinter der Immunität verstecken. Die Wortwahl Maiers sei durchaus angemessen und sollte durch die Rechtsordnung in Österreich auch gedeckt sein.
Zur Vorgeschichte: Am 6. März haben sich Klimaaktivisten und -aktivistinnen erstmals in der Imbergstraße in der Stadt Salzburg festgeklebt und den Frühverkehr zum Erliegen gebracht. Dominic Maier kommentierte dies in einem auf TikTok und Instagram verbreiteten Video mit den Worten: "Letzte Woche haben die Salzburger Stadtfreiheitlichen noch davor gewarnt! Heute ist es Realität geworden! Ökoterroristen, Barrikadenbauer und Autozündler sind nun auch in Salzburg angekommen." Nach der Anzeige der Pressesprecherin der Letzten Generation war zuvor der Weisungsrat mit der Sache befasst, das Ministerium hat das Vorhaben genehmigt. Im Schreiben der Staatsanwaltschaft heißt es, die inkriminierten Aussagen des Beschuldigten seien geeignet, die Klimaaktivistinnen und -aktivisten als destruktiven Teil der Gesellschaft darzustellen und solchermaßen gegen sie zu Hass aufzustacheln und diese Personengruppe in der öffentlichen Wahrnehmung verächtlich zu machen (Paragraf 283).