Im konkreten Fall bestätigte der Verwaltungsgerichtshof erstmals eine Geldstrafe nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz wegen der illegalen Nutzung eines Zweitwohnsitzes, wie der Raumordnungssprecher der Grünen im Salzburger Landtag, Simon Heilig-Hofbauer, sagt. Das Landesverwaltungsgericht hatte die von der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg verhängte Geldstrafe ...
Höchstgericht bestätigt strenge Linie bei Zweitwohnsitzen im Bundesland Salzburg
Ein Akademiker wurde zu 2000 Euro Strafe verurteilt, weil er in seinem Apartment im Lungau, das nach dem Gesetz nur touristisch vermietet werden darf, eine Woche Winterurlaub samt Familie verbrachte. Seine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof blieb vor Kurzem erfolglos. Die Fraktionen im Landtag wollen aber noch einen Schritt weiter gehen. Auf Antrag der Grünen soll bei sogenannten Investorenmodellen auch die Bewerbung für die Eigennutzung solcher Apartments unter Strafe gestellt werden.
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BILD: SN/CHRISTIAN SPRENGER