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Land Salzburg gibt den Gemeinden künftig eine Parkplatz-Obergrenze vor

Für 14 Wohnungen laut Vorschrift 51 Parkplätze bauen? Solche Beispiele gibt es in Salzburger Gemeinden. Denn bisher konnten die Gemeinden den Stellplatzschlüssel selbst wählen. Jetzt will Landesrat Martin Zauner (FPÖ) mittels Bautechnikgesetz-Novelle erstmals eine Obergrenze einziehen.

Bis zu vier Parkplätze pro Wohnung haben einzelne Gemeinden den Bauwerbern vorgeschrieben. Damit soll nun Schluss sein.
Bis zu vier Parkplätze pro Wohnung haben einzelne Gemeinden den Bauwerbern vorgeschrieben. Damit soll nun Schluss sein.

Rund um die Debatte über Flächenfraß und klimaschädliche Bodenversiegelung hat der Kurs mancher Gemeinden in der Vergangenheit für Kopfschütteln gesorgt: Puch hat etwa noch unter dem mittlerweile abgewählten Bürgermeister Helmut Klose (ÖVP) für Wohnungen über 80 m22 inklusive Besucherparkplätzen bis zu vier Stellplätze verordnet - die SN berichteten. Ein Kritikpunkt war zudem, dass so große Parkflächen (für vier Stellplätze sind noch ohne Zufahrt rund 60 m22 nötig) auch das Wohnen massiv verteuern.

Auf SN-Anfrage hat Wohnbaulandesrat Martin Zauner (FPÖ) im November angekündigt, künftig neben der Untergrenze von 1,2 Stellplätzen pro Wohneinheit auch eine Obergrenze einführen zu wollen. Geregelt werden soll das in einer Novelle des Bautechnikgesetzes. Teilnehmer einer Veranstaltung des Naturschutzbundes Mitte November berichteten, dass die Leiterin der Wohnbauabteilung des Landes hier einen neuen Maximalschlüssel von 2,1 Stellplätzen pro Wohneinheit ankündigte. Eine neuerliche SN-Anfrage bei Landesrat Zauner hat nun Klarheit gebracht: "Die neue Höchstgrenze soll bei 2,4 Stellplätzen pro Wohnung liegen. Das ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen der individuellen Mobilität der Bürgerinnen und Bürger und dem Ziel, leistbaren Wohnraum zu schaffen", schreibt er. Zauner will, dass die Bautechnikgesetz-Novelle "im ersten Halbjahr 2025 im Landtag beschlossen werden kann". Weiters meint der Landesrat auf die Frage, ob es etwa in der Stadt Salzburg nach Wiener Vorbild auch bald eine autofreie Siedlung geben könnte, dass diese jetzt schon möglich sei: "Eine Gemeinde kann bei einer gesetzeskonformen Begründung sogar null Pflichtstellplätze vorschreiben."

Dem grünen LAbg. Simon Heilig-Hofbauer ist die Stellplatzsenkung im Wohnbau nicht genug: Er wird nun einen Antrag einbringen, in dem er fordert, dass es auch bei den Stellplätzen von Handelsflächen künftig eine Obergrenze geben soll. Ebenso wünscht sich Hofbauer, dass es vom Land bei Supermärkten und anderen Handels- oder Gewerbeflächen gesetzliche Vorgaben hinsichtlich des verpflichtenden Baus von Hoch- und Tiefgaragen bzw. der Überbauung von Parkflächen mit Photovoltaikanlagen geben soll. Die Frage der Obergrenzen für Handelsflächen kommentierte Zauner nicht; eine PV-Vorschrift für Supermarktparkplätze lehnt er ab - weil diese "nicht wirtschaftlich" seien.

Und was sagt eigentlich die Koalitionspartnerin ÖVP zu Zauners Vorstoß? Deren Klubobmann Wolfgang Mayer betont zwar, dass man ebenfalls eine Stellplatz-Obergrenze wolle: "Das ist aber nichts, was man ohne den Gemeindeverband festlegt." Entsprechende Verhandlungen stünden hier noch aus, sagt Mayer. Nachsatz: "Aber ich glaube nicht, dass es eine große Streitfrage wird."