36 Abgeordnete sitzen im Salzburger Landtag und vertreten die Wählerinnen und Wähler. Damit aus einer Stimme ein Mandat wird, braucht es verlässliche Berechnungsmethoden, die dem in Salzburg gültigen Verhältniswahlrecht entsprechen und am besten den Wählerwillen abbilden.
Die SN haben Landesstatistiker Gernot Filipp zu der Berechnungsmethode befragt.
In Salzburg gibt es sechs Wahlbezirke oder Wahlkreise: Die Stadt Salzburg, den Flachgau, den Tennengau, den Pinzgau, den Pongau und den Lungau. Diese sind deckungsgleich mit den Verwaltungsbezirken.
Die meisten Wahlberechtigen gibt es im Flachgau (112.645), dahinter folgt die Stadt Salzburg (97.346), der Pinzgau (63.365), der Pongau (57.699), der Tennengau 43.014 und zuletzt der Lungau (16.019).
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Salzburger Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.
Zuerst geht es um die Direktmandate
Am Wahltag wird zuerst auf Bezirksebene ermittelt, wieviele Direktmandate jede Partei erreicht hat.
Dafür wird die Anzahl der gültigen Stimmen durch die Anzahl der pro Bezirk möglichen Mandate dividiert. Rein rechnerisch sind im Flachgau zehn Mandate zu erzielen, in der Stadt Salzburg neun, im Pinzgau sechs, im Pongau fünf, im Tennengau vier und im Lungau zwei. "Diese Anzahl wird aber nie erreicht", sagt Landesstatistiker Gernot Filipp.
Die Anzahl der gültigen Stimmen wird nach Vorliegen der Ergebnisse durch die Anzahl der möglichen Mandate dividiert. Das ergibt die Wahlzahl, also wieviele Wähler mit einem Mandat repräsentiert sind.
Die gültigen Stimmen pro Partei, dividiert durch die Wahlzahl ergibt die Anzahl der Direktmandate im Bezirk.