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Landtagswahl: Wie wird aus meiner Stimme ein Mandat?

203.047 Frauen und 187.041 Männer sind am kommenden Sonntag wahlberechtigt. Sie bestimmen, welche 36 Personen in den nächsten fünf Jahren im Salzburger Landtag sitzen und wer das Land regieren wird. Aber wie wird das genau berechnet?

Die Salzburger werden am Sonntag zu den Urnen gerufen.
Die Salzburger werden am Sonntag zu den Urnen gerufen.

36 Abgeordnete sitzen im Salzburger Landtag und vertreten die Wählerinnen und Wähler. Damit aus einer Stimme ein Mandat wird, braucht es verlässliche Berechnungsmethoden, die dem in Salzburg gültigen Verhältniswahlrecht entsprechen und am besten den Wählerwillen abbilden.

Die SN haben Landesstatistiker Gernot Filipp zu der Berechnungsmethode befragt.

In Salzburg gibt es sechs Wahlbezirke oder Wahlkreise: Die Stadt Salzburg, den Flachgau, den Tennengau, den Pinzgau, den Pongau und den Lungau. Diese sind deckungsgleich mit den Verwaltungsbezirken.

Die meisten Wahlberechtigen gibt es im Flachgau (112.645), dahinter folgt die Stadt Salzburg (97.346), der Pinzgau (63.365), der Pongau (57.699), der Tennengau 43.014 und zuletzt der Lungau (16.019).

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Salzburger Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.

Zuerst geht es um die Direktmandate

Am Wahltag wird zuerst auf Bezirksebene ermittelt, wieviele Direktmandate jede Partei erreicht hat.

Dafür wird die Anzahl der gültigen Stimmen durch die Anzahl der pro Bezirk möglichen Mandate dividiert. Rein rechnerisch sind im Flachgau zehn Mandate zu erzielen, in der Stadt Salzburg neun, im Pinzgau sechs, im Pongau fünf, im Tennengau vier und im Lungau zwei. "Diese Anzahl wird aber nie erreicht", sagt Landesstatistiker Gernot Filipp.

Die Anzahl der gültigen Stimmen wird nach Vorliegen der Ergebnisse durch die Anzahl der möglichen Mandate dividiert. Das ergibt die Wahlzahl, also wieviele Wähler mit einem Mandat repräsentiert sind.

Die gültigen Stimmen pro Partei, dividiert durch die Wahlzahl ergibt die Anzahl der Direktmandate im Bezirk.

Beispiel Direktmandate im Flachgau 2013.
Beispiel Direktmandate im Flachgau 2013.

Bei der Landtagswahl 2013 erreichte die ÖVP acht Direktmandate, die SPÖ fünf Direktmandate, die Grünen vier und die FPÖ drei. Das Team Stronach ging leer aus.

Was ein belgischer Jurist mit der Salzburger Landtagswahl zu tun hat

Im zweiten Schritt wird eine Methode angewandt, die nach dem belgischen Juristen Victor D'Hondt benannt ist. Sie komme oft zur Anwendung, weil es dem Verhältniswahlrecht am besten Rechnung trage, sagen die Statistiker.

Mit dem D'Hondt-Verfahren werden Wählerstimmen in Mandate umgerechnet. Berücksichtigt werden nur jene Parteien, die es über die Schwelle von fünf Prozent der gültigen Stimmen geschafft haben.

Das Ermittlungsverfahren läuft folgendermaßen ab: Zuerst schreibt man die Stimmen, die jede Partei erzielt hat, in einer Reihe nebeneinander auf. In den Reihen darunter werden die Stimmen durch aufsteigende ganze Zahlen dividiert (1, 2, 3, usw.). Die Werte, die man dadurch erhält, werden absteigend gereiht. Bei 36 Mandaten ist Schluss.

Die ÖVP erhielt 2013 bei der Landtagswahl 77.312 Stimmen, die SPÖ 63.460, die Grünen 53.779, die FPÖ 45.387 und das Team Stronach 22.217.

D’Hondt-Verfahren bei der Landtagswahl 2013.
D’Hondt-Verfahren bei der Landtagswahl 2013.

Die ÖVP kam bei der Landtagswahl 2013 auf acht Grundmandate. Laut D'Hondt-Verfahren standen ihr aber elf Mandate zu, daher wurden drei ergänzt.

Die SPÖ kamen auf diese Weise von fünf Grundmandaten auf insgesamt neun Mandate, die Grünen von vier auf sieben, die FPÖ von drei auf sechs und das Team Stronach, das in keinem Bezirk ein Direktmandat erhielt, kam nur über das D'Hondt-Verfahren landesweit auf drei Mandate.

Wichtig: In Salzburg werden nur jene Parteien im D'Hondt-Verfahren berücksichtigt, die es über die Schwelle von fünf Prozent der gültigen Stimmen schafft.