Die im August in Kraft getretene Baurechtsordnung sieht vor, dass Bauträger bei Wohnprojekten mit bis zu neun Wohnungen zusätzliche Fläche bekommen, wenn sie Tiefgaragen statt Carports errichten. Die Stadt Salzburg und Hallein gehen mit dieser Neuregelung, auch Dichtebonus genannt, sehr unterschiedlich um.
Es ist ein Phänomen, das man kennt: Der Bewohner eines alten Einfamilienhauses stirbt, die Erben einigen sich statt einer Nachnutzung auf einen Verkauf und ein privater Bauträger errichtet auf dem Grundstück ein kleines Mehrparteienhaus.
Sieht zwar nicht immer ...