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S-Link-Abstimmung war wohl nicht rechtens

Die Höchstrichter sind vorläufig der Ansicht, dass die Volksbefragung vom 10. November 2024 gegen das Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit verstößt. Im Mittelpunkt des Interesses steht die Fragestellung, die in drei Salzburger Bezirken zur Abstimmung vorgelegt wurde.

So sah der Stimmzettel mit der Fragestellung aus. Ob das alles gesetzmäßig war, da hegt der Verfassungsgerichtshof bereits grobe Zweifel.
So sah der Stimmzettel mit der Fragestellung aus. Ob das alles gesetzmäßig war, da hegt der Verfassungsgerichtshof bereits grobe Zweifel.

Am 10. November 2024 wurde in drei Bezirken (Stadt Salzburg, Flachgau und Tennengau) über das S-Link-Projekt, also die teils unterirdische Verlängerung der Salzburger Lokalbahn, abgestimmt. Die Fragestellung lautete: "Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass im Interesse der Verkehrsentlastung die ...

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