SN.AT / Salzburg / Politik / Wohnen

"Wahnsinnsaufwand" mit Leerstandsabgabe in Salzburg: Erste Gemeinden heben Verordnung wieder auf

In der Stadt Salzburg haben nur 35 Wohnungsbesitzer Leerstand angemeldet. Erste Gemeinden im Land heben die Verordnung für eine Abgabe wieder auf.

Selbsterklärend ...
Selbsterklärend ...

In diesem Jahr wird erstmals die Abgabe für leer stehende Wohnungen in Salzburg fällig. Mit dem Nächtigungsabgabengesetz haben 61 von 119 Gemeinden seit 2022 eine Leerstandsabgabe eingeführt, zwei haben sich wieder davon verabschiedet.

In Mühlbach am Hochkönig ist die Verordnung mit 1. April 2024 noch unter ÖVP-Bürgermeisterin Anna Reitinger aufgehoben worden. Nachfolger Willibald Bodner (FPÖ): "Wir konnten nur drei Leerstände herausfiltern. Der Aufwand ist für uns einfach zu groß." Die Pongauer Gemeinde zählt etwa 1500 Einwohner.

Ähnlich sieht das der Bürgermeister von Maria Alm, Rudolf Müllner (WPM). Auch in der Pinzgauer Gemeinde mit etwa 2200 Einwohnern habe man die Verordnung wieder aufgehoben. "Wir sind keine Großstadt, der Ertrag wäre zu gering gewesen." Der Fokus liegt nun auf den Zweitwohnsitzen, was in Maria Alm sehr wohl ein Thema ist, wie der Ortschef sagt. "Wir müssen so viel erheben, alles muss die Gemeinde selbst machen, das ist ein Wahnsinnsaufwand."

Opposition übte Kritik am zahnlosen Gesetz

Die Opposition übte zuletzt Mitte Mai im Landtagsausschuss Kritik, dass das Gesetz in Salzburg zahnlos sei, die Leerstandsabgabe zu niedrig, die Ausnahmen zu vielfältig. Die schwarz-blaue Landesregierung erteilte einer Novelle vorerst aber eine Absage. Nun steigen erste Gemeinden aus, andere, wie Hallein, weigern sich, die Abgabe einzuheben.

FPÖ-Landesrat Martin Zauner wollte dazu am Montag keine Stellungnahme abgeben und verwies auf die Landtagssitzung. Zauner sagte damals, Eigentum sei "per se nichts Grausliches", das Gesetz solle aber nicht als Umgehungskonstruktion ausgenützt werden. Folgender Beschluss wurde letztlich von Schwarz-Blau gefasst: Die Wirkung der Leerstandsabgabe soll evaluiert werden. Zudem soll erfasst werden, welche Maßnahmen die Gemeinden - besonders die Stadt Salzburg - setzen, um Leerstand zu erheben.

Von den rund 90.000 Wohnungen in der Landeshauptstadt haben lediglich 35 Eigentümerinnen und Eigentümer für das Jahr 2023 Leerstand angemeldet. Wenn man bedenkt, dass je nach Erhebung eine Leerstandsquote von 2,8 Prozent (SIR) bis 5,6 Prozent (Universität Salzburg) angenommen wird, müsste die Zahl deutlich höher sein. Die Mindernutzung von Wohnraum samt Zweitwohnsitzen wird gesamt gar auf neun Prozent geschätzt.

Leerstände können im Nachhinein eingehoben werden

"Dass sich so wenige gemeldet haben, ist nicht verwunderlich", sagt der Vizebürgermeister Kay-Michael Dankl (KPÖ plus). "Die Stadt hat bisher nichts gemacht, um jene zu kontaktieren, die Leerstand haben." Sind dann jene die Schlauen, die sich stillhalten? Dankl warnt: "Bis zu fünf Jahre kann die Stadt im Nachhinein Leerstände einheben. Wer heuer nicht zahlt, könnte also auch noch in fünf Jahren zur Kasse gebeten werden."

Für das Jahr 2023 nimmt die Stadt gesamt etwa 30.000 Euro ein. "Mein Ziel ist, dass die Stadt keinen Cent mit der Abgabe verdient, sondern die Wohnungen vermietet werden", sagt Dankl. Wie er das schaffen will? "Es ist komplex, noch gibt es keine Strategie." Diese solle bis zum Herbst erarbeitet werden. Bei 80 Prozent der Wohnungen kenne man den Meldestatus. "Damit sind wir weiter als Innsbruck." Das betonte auch die ehemalige ÖVP-Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler, als SPÖ und KPÖ plus 2023 das Innsbrucker Modell für Salzburg forderten. Salzburg sei weiter, die Gesetzeslage besser als in Tirol. War die Kritik also vorschnell? "Es geht darum, was man mit den restlichen 20 Prozent macht. Man muss hier aktiv Eigentümer anschreiben", sagt Dankl. Er fordert eine Gesetzesnovelle: "Es gibt zu viele Ausnahmen, das Gesetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse." Er könne sich eine gestaffelte Abgabe vorstellen, die höher wird, je länger die Wohnung leer stehe.

Bei 24.000 Adressen in der Stadt liege keine Meldung vor. "So viel wissen wir, aber hier beginnt nun die detektivische Arbeit", sagt Dankl. Dafür brauche es mehr Personal. Derzeit sind im Abgabenamt drei Personen mit der Erhebung der Nächtigungs- und Leerstandsabgabe betraut. Die Stadtverwaltung prüft zudem, ob die Software der Tiroler EDV-Firma Kufgem (die SN berichteten) auch für die Stadt Salzburg angeschafft werden soll. Damit können Melde- und Gebäudedaten mit dem Grundbuch verknüpft werden. Dankl: "Dann müssen wir nicht 24.000 Mal ins Grundbuch schauen."

Daten und Fakten zur Leerstandsabgabe in Salzburg

Seit 2022 haben 83 Salzburger Gemeinden eine Zweitwohnsitzabgabe eingeführt, 61 für Leerstand. Grundlage dafür ist das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG). Es gilt die Selbsterklärung - Eigentümer müssen bei der Abgabenbehörde der Gemeinde den Leerstand melden.

Es gelten jene Wohnungen als Wohnungsleerstand, bei denen an mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr kein Wohnsitz gemeldet ist. Dafür werden die Daten des Zentralen Melderegisters herangezogen.

Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen: Wohnungen mit Baugebrechen, die saniert werden oder wirtschaftlich nicht wieder nutzbar gemacht werden können, Wohnungen in Einfamilienhäusern, in denen die Eigentümer eine Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet haben.

Zweitwohnsitze sind ebenso von der Leerstandsabgabe ausgenommen wie Ferienwohnungen; außerdem Gemeindewohnungen, Wohnungen von Gemeinnützigen sowie Unternehmen, die die Schaffung von Wohnraum zum Zweck haben. Pro Kind darf es eine Vorsorgewohnung geben, ohne dass bezahlt werden muss - und zwar bis zum vollendeten 40. Lebensjahr des Kindes.

Die Höhe der Abgabe beginnt bei 400 Euro für weniger als 40 Quadratmeter bis 5000 Euro für eine mehr als 220 Quadratmeter große Neubauwohnung.

SN Karriere