Beliebt ist die Viertagewoche bei vielen. Recht darauf gibt es keines. Weder kann der Dienstgeber eine Vier-Tage-Woche anordnen, noch kann sie der Arbeitnehmer verlangen, erklärt AK-Rechtsexperte Heimo Typplt. Es bleibt Vereinbarungssache und muss in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden oder, wenn ...
Es gibt kein Recht auf eine Viertagewoche
Vier Tage arbeiten, drei Tage frei: Immer mehr Mitarbeiter wollen ihre Arbeitszeit blocken. Ein Recht darauf gibt es allerdings nicht.

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