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Es gibt kein Recht auf eine Viertagewoche

Vier Tage arbeiten, drei Tage frei: Immer mehr Mitarbeiter wollen ihre Arbeitszeit blocken. Ein Recht darauf gibt es allerdings nicht.

Beliebt ist die Viertagewoche bei vielen. Recht darauf gibt es keines. Weder kann der Dienstgeber eine Vier-Tage-Woche anordnen, noch kann sie der Arbeitnehmer verlangen, erklärt AK-Rechtsexperte Heimo Typplt. Es bleibt Vereinbarungssache und muss in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden oder, wenn ...