Zahlreiche Überstunden, daraus resultierender Stress und am Ende des Weges vielleicht ein Burn-out. In vielen Büros ist es Usus, dass Mitarbeiter über das vereinbarte Stundenkontingent hinaus anwesend sein müssen. Die meisten Arbeitnehmer tun, was von ihnen verlangt wird, um die Arbeitsstelle nicht zu gefährden. Dabei sind die Arbeitszeiten und Pausen durch das Arbeitszeitgesetz (AZG) genauestens geregelt. Die Einhaltung der Gesetze kontrollieren in Salzburg 16 Arbeitsinspektoren. Ihre Arbeit ist wertvoll. "Die Arbeitsschutzbestimmungen müssen eingehalten werden, damit es zu menschenwürdigen Arbeitszeiten kommt und damit Stress bzw. psychosoziale Belastungen reduziert werden", sagt Ferdinand Loidl, Amtsleiter des Salzburger Arbeitsinspektorats.Gesetzliche Regelung"Die Höchstgrenze der Tagesarbeitszeit beträgt grundsätzlich zehn Stunden", so Loidl. Das AZG sieht grundsätzlich acht Stunden pro Tag und 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche vor. Viele Kollektivverträge sehen eine verkürzte Arbeitszeit, etwa 38,5 Wochenstunden, vor. Bei der Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage gibt es viele Ausnahmen. Beispielsweise kann für eine verlängerte Wochenendruhe, den "kurzen Freitag", eine tägliche Arbeitszeit von neun Stunden vereinbart werden.
Die maximal zulässige Arbeitszeit liegt bei 50 Stunden in der Woche (inklusive Überstunden). Nach sechs Arbeitsstunden muss zwingend eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden. Die Arbeitsleistung muss vom Arbeitgeber oder nach Vereinbarung vom Arbeitnehmer selbst aufgezeichnet werden. Dokumentiert wird dabei die tatsächlich geleistete Arbeitszeit inklusive Pausen. Musterarbeitsaufzeichnungen gibt es auf der Homepage der Arbeitsinspektion.Bis 35.000 Euro BußgeldBei geringfügigen Übertretungen der Tagesarbeitszeit wird der Arbeitgeber aufgefordert, den Missstand zu beenden. "Im Wiederholungsfall erfolgt ein Strafantrag an die Bezirksverwaltungsbehörde", betont Loidl. Bei schweren Übertretungen, das heißt bei Überschreitung der Höchstgrenze um 20 Prozent, erfolgt ein sofortiger Strafantrag. Der Strafrahmen beträgt zwischen 72 und 1815 Euro pro Delikt. Fehlen die Arbeitsaufzeichnungen, wird dies für jeden Beschäftigten als Delikt gewertet.
In Salzburg wurden 2012 im "Verwendungsschutz", zu dem die Arbeitszeitregelung gehört, 76 Strafanträge gestellt - etwa 80 Prozent davon, das entspricht 60 Fällen, sind auf überlange Arbeitszeiten zurückzuführen. "Die Höhen der Strafanträge bewegte sich dabei zwischen 300 und 35.000 Euro", sagt Loidl. Anonym kontaktieren"Kommt der Arbeitsinspektor in den Betrieb, geschieht das in der Regel unangekündigt. Er nimmt stichprobenartig Einsicht in die Dokumente und analysiert das Sicherheits- und Gesundheitsmanagement des Betriebs", erklärt Loidl. Nach einem Betriebsrundgang gibt es eine Abschlussbesprechung. Wichtig ist Loidl, in Richtung der Arbeitnehmer zu betonen, dass sich überlange Arbeitszeiten nicht auszahlen: "Sie führen zu Erschöpfungszuständen, Stress, Burn-out und erhöhen das Unfallrisiko."
Das Arbeitsinspektorat könne bei Missständen jederzeit anonym kontaktiert werden, betont Loidl. Es bestehe eine gesetzliche Schweigepflicht über die Quelle einer Beschwerde gegenüber jedem Betrieb und jedem Amt. Kontakt zum Arbeitsinspektorat Salzburg unter 0662/88 66 86 oder post.ai10@arbeitsinpektion.gv.at. Weiterführende Infos auf:
www.arbeitsinpektion.gv.at oder www.arbeiterkammer.at
Daten & Fakten
Das Arbeitsinspektorat in Zahlen
2012 wurden in Salzburg 2500 Betriebe und 800 Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen überprüft, dabei insgesamt 1200 Aufforderungen und 104 Strafanträge gestellt.
Auf der zu überprüfenden Liste stehen 24.000 Betriebe.
Die Arbeitsinspektion ist die größte gesetzlich beauftragte Organisation zur Bekämpfung von Defiziten im Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Österreich. Vor über 100 Jahren wurden in Österreich die ersten Arbeitsinspektoren eingesetzt, um gesetzliche Regelungen zum Schutz der arbeitenden Menschen festzulegen und deren Einhaltung durch eine unabhängige Behörde zu überwachen. Heute legt die Europäische Union Mindeststandards im Arbeitsschutz sowie deren Kontrolle durch Arbeitsinspektionen fest. Die Tätigkeiten reichen von Betriebskontrollen bis zur Teilnahme an Informationsveranstaltungen.
Die Arbeitsinspektion arbeitet unter anderem mit Betriebsräten, Gewerkschaften, Sozialversicherungsträgern, dem Arbeitsmarktservice und Ausbildungseinrichtungen zusammen.