Durch die Bank mit Skepsis bis Kopfschütteln verfolgt die Bundespolitik die Salzburger Diskussion um Strafsteuern auf leere Wohnungen. Selbst SPÖ und Grüne - in Salzburg Motoren der Debatte - weisen sofort auf die verfassungsrechtlichen Schranken hin. Schon einmal gab es eine derartige Strafsteuer: In den 1980er-Jahren in Wien - bis sie als verfassungswidrig aufgehoben wurde.
Ruth Becher, SPÖ-Wohnbausprecherin, macht auf SN-Anfrage kein Hehl daraus, in dieser Frage "sehr zurückhaltend" zu sein: "Das ist eine sensible Geschichte und ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte." Eva Glawischnig, Bundessprecherin der Grünen, findet den vom grünen Salzburger Landesrat Heinrich Schellhorn gemachten Vorschlag einer Strafsteuer zwar "interessant", würde die Wohnungsmisere aber anders lösen: über eine Reform der Grundsteuer (samt Erhöhung) und jedenfalls über die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel. Die will auch die SPÖ.
Und darauf drängt auch die FPÖ. Norbert Hofer, freiheitlicher Vizeparteichef: "Die Zweckwidmung muss wieder kommen." Eine Strafsteuer auf leer stehende Wohnungen gefalle der FPÖ, die Eigentum fördern wolle, "überhaupt nicht".
Kopfschütteln herrscht auch bei der ÖVP. Abgesehen davon, dass eine Strafsteuer nicht vor dem Höchstgericht bestehen werde, "halten wir von neuen Steuern prinzipiell nichts. Nach denen wird immer von jenen gerufen, denen die Ideen ausgehen", heißt es in der ÖVP-Bundeszentrale. Deutlicher wird man beim BZÖ. Wohnbausprecher Raimund Widmann: "Eine dumme Idee. Das ist schwer eigentumsfeindlich und erinnert an kommunistische Zeiten und Systeme." Es brauche keine Strafsteuer, damit mehr Wohnungen auf den Markt kommen, es brauche ein modernes Wohnrecht.
Schlicht für "Blödsinn" hält auch Robert Lugar, Klubobmann des Team Stronach, die Strafsteuer. Das würde nur zu Umgehungen führen - "und wir bräuchten eine eigene Polizei zur Kontrolle".