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Wichtige Förderungen für Wohnen durch das Land Salzburg

Wohnen ist teuer geworden. In Stadt und Land Salzburg besonders. Umso wichtiger ist es für jeden einzelnen Interessenten, das umfangreiche Förderprogramm der öffentlichen Hand zu nutzen.

Wichtige Förderungen für Wohnen durch das Land Salzburg
Wichtige Förderungen für Wohnen durch das Land Salzburg

Um die Salzburger Wohnbauförderung in Anspruch nehmen zu können, muss jemand die Voraussetzungen als "begünstigte Person" erfüllen. Drei Kriterien stehen dabei im Vordergrund: Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt), österreichische Staatsbürgerschaft und die Verpflichtung, dass die geförderte Wohnung ausschließlich selbst bzw. durch die eigene Familie genutzt wird. Und es gibt auch Einkommensgrenzen, die für eine Person derzeit bei 31.200 Euro, für zwei Personen bei 48.000, für drei Personen bei 51.600 Euro netto pro Jahr liegen. Wer mehr verdient, kommt nicht in den Genuss von Landeswohnbauförderung.

Das sind die wichtigsten Förderungen durch das Land Salzburg in Sachen Wohnen:

+ Erwerb neu errichteter Wohnungen oder Reihenhäuser: Das Land Salzburg gewährt dazu ein sehr günstiges Förderdarlehen in Höhe von 2000 Euro pro Quadratmeter (Stadt Salzburg) bzw. 1750 Euro pro Quadratmeter (in allen anderen Gemeinden). Bei bestimmten Voraussetzungen gibt es Zusatzdarlehen. Die Wohnbauabteilung prüft vorher, ob die Finanzierung durch den Förderwerber gesichert ist.

+ Erwerb bestehender Wohnung: Auch das ist möglich. Die Wohnung darf aber nicht jemandem gehören, der dem Käufer nahesteht. Gefördert wird ein Darlehen zwischen 700 und 850 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche der zu kaufenden Wohnung.

+ Erwerb bestehender Wohnungen mit Förderübernahmen: Erfüllen die Käufer die Förderungsbedingungen ("begünstigte Person"), dann kann ein bestehendes Objekt inklusive bestehender Förderung übernommen werden.

+ Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern: Die Höhe des Förderdarlehens liegt dafür zwischen 1000 und 1450 Euro pro Quadratmeter. Das wird auch für An-, Auf- oder Ausbauten gewährt.

In bestimmten Fällen kann es dafür auch eine "Zweitförderung" geben, etwa wenn sich die Familiensituation so geändert hat, dass zusätzlicher Wohnbedarf notwendig geworden ist.

+ Wohnungen und Häuser in der Gruppe: Hier wird eine erhöhte Förderung von bis zu 1700 Euro pro Quadratmeter gewährt.

+ Sanierung oder Neubau eines Bauernhauses: Dafür liegt der Fördersatz bei bis zu 1550 Euro pro Quadratmeter. Für den Bau eines Austraghauses oder eine Austragwohnung für die Altbauersleute liegt das Gesamtförderdarlehen zwischen 7220 und 23.990 Euro.

Für alle, die in den Genuss eines geförderten Darlehens durch das Land kommen, gilt übrigens auch die Zusicherung eines Annuitätenzuschusses. Das bedeutet, dass das Land finanzielle Hilfe gewährt, wenn die Rückzahlungsraten den "zumutbaren Wohnungsaufwand" übersteigen - etwa bei Arbeitslosigkeit. Dieses Geld muss zwar irgendwann auch zurückbezahlt werden, wird aber nicht verzinst.