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Zeitausgleich: Wer krank wird, hat Pech gehabt

Wer im Urlaub krank wird, kann sich seine Urlaubstage in Krankenstandstage umwandeln lassen. Während eines Zeitausgleichs besteht dieser Anspruch nicht, stellt der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem aktuellen Urteil fest.

Zeitausgleich: Wer krank wird, hat Pech gehabt
Zeitausgleich: Wer krank wird, hat Pech gehabt

In dem Fall geht also die Honorierung für geleistete Überstunden verloren. Die Begründung der Richter: Zeitausgleich sei eine "bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht" und diene - anders als der Urlaub - nicht primär der Erholung, sondern einer "weitgehenden Annäherung der durchschnittlichen Arbeitszeit an die Normalarbeitszeit".

Die Arbeiterkammer fordert eine gesetzliche Änderung "so wie es auch eine Regelung zum Thema Urlaubsrecht gibt: Wenn ich im Urlaub erkranke, unterbricht der Krankenstand ab drei Kalendertagen den Urlaub."