Bezirksgericht Seekirchen
Das Bezirksgericht Seekirchen befindet sich seit 27. Februar 2023 im neuen Gebäude in der Flachgauer Stadt Seekirchen am Wallersee.
Geschichte
Nach umfassender Prüfung der in Frage kommenden Standortgemeinden für das neue Bezirksgericht im Flachgau war die Landesregierung am 20. November 2015 übereingekommen, den Plänen von Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter über die Zusammenlegung der Bezirksgerichtssprengel Neumarkt am Wallersee, Oberndorf bei Salzburg und Thalgau mit einer Neuerrichtung des Bezirksgerichts in Seekirchen am Wallersee zuzustimmen. Neben Seekirchen wurde auch Neumarkt mit dem bestehenden Bezirksgericht als Standortgemeinde geprüft.
Die Landesregierung hat die Entscheidungsgrundlagen mit fachlichen Parametern unter regionalen Gesichtspunkten eingehend geprüft, um die für das Land und die Entwicklung der Region Flachgau bestgeeignete Lösung zu finden. Das Ergebnis der Prüfung potenzieller Standorte in den Gemeinden Neumarkt und Seekirchen ergab, dass Seekirchen im nördlichen Flachgau die verkehrstechnisch günstiger gelegene Standortgemeinde ist. Die in Frage kommenden Standorte sind für den Individualverkehr besser erreichbar und mit der geplanten Errichtung der Haltestelle Seekirchen Stadt an der Westbahnstrecke ideal an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Weiters ist der Neubau eines zentralen Bezirksgerichts in Bezug auf Sicherheit, Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Nutzwerte vorteilhafter als die Adaptierung des rund 500 Jahre alten Bezirksgerichtsgebäudes in Neumarkt. Bei der Standortauswahl handelt es sich in Seekirchen um zentrale und städtebaulich integrierte Standorte, die sofort bzw. mittelfristig zur Verfügung stehen.
Am Wochenende 24. bis 26. Februar 2023 transportierten 22 Logistikbedienstete in fünf Lkws sämtliche Gerichtsakten durch den Flachgau und in den neu erbauten Standort in Seekirchen, wo am Montag, den 27. Februar 2023, die Arbeit aufgenommen wird. Der neue Standort übernimmt die Zuständigkeit für mehr als 120 000 aus 32 Flachgauer Gemeinden. Am Montag soll der Betrieb für die insgesamt 55 Mitarbeiter - darunter zehn Richter und acht Planstellen für Rechtspfleger - starten, offiziell eröffnet wird mit 1. März. Schon für die ersten zwei Monate seien etwa 1330 Verhandlungen in Zivil-, Straf- und Familiensachen angemeldet, schildert Martin Prokop. Er ist seit 2011 Gerichtsvorsteher in Neumarkt und wird nun das Bezirksgericht Seekirchen leiten. Die Baukosten belaufen sich auf sechs Millionen Euro, erbaut wurde das Gebäude durch die ARE (Austrian Real Estate). Es umfasst fünf Verhandlungssäle für bis zu 40 Personen, eine moderne Sicherheitsschleuse, bei der die Besuchenden automatisch gescannt werden, und im Keller lagert bereits seit Dezember 2022 das gesamte Archiv aus den drei aufgelösten Standorten.
Salzburg ist nun das erste Bundesland, in dem es pro politischem Bezirk nur ein Bezirksgericht gibt.
Zuständigkeit
Laut Neuordnung des Justizministeriums sind ab 1. Jänner 2019 folgende Gemeinden betroffen: Anthering, Bergheim, Berndorf bei Salzburg, Bürmoos, Dorfbeuern, Ebenau, Elixhausen, Eugendorf, Faistenau, Fuschl am See, Göming, Hallwang, Henndorf am Wallersee, Hintersee, Hof bei Salzburg, Koppl, Köstendorf, Lamprechtshausen, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Nußdorf am Haunsberg, Oberndorf bei Salzburg, Obertrum am See, Plainfeld, St. Georgen bei Salzburg, St. Gilgen, Schleedorf, Seeham, Seekirchen am Wallersee, Straßwalchen, Strobl und Thalgau.
Adresse
- 5201 Seekirchen am Wallersee
- Amanda-Hübsch-Straße 1
Weblinks
- Lage auf www.openstreetmap.org
Quellen
- ORF-Bericht
- Bericht in meinbezirk.at
- www.sn.at, 25. Februar 2023