Bundesrat

Aus Salzburgwiki
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Der Bundesrat ist nach dem Nationalrat die zweite, die "Länderkammer" des österreichischen Parlaments.

Bundesrat und Landtag

Die Mitglieder des Bundesrates werden vom jeweils neugewählten Landtag nach dem Grundsatz der Verhältniswahl für die Dauer der Gesetzgebungsperiode gewählt.

Die Salzburger Mitglieder des Bundesrates sind berechtigt, an den Sitzungen des Landtags teilzunehmen und in bestimmten Fällen dort das Wort zu ergreifen.

Sie erstatten jährliche Tätigkeitsberichte.

Mitgliederzahl

Auf jedes Bundesland entfallen mindestens drei und höchstens zwölf Mitglieder (kurz auch "Bundesräte" genannt), je nach Bevölkerungszahl. Das bevölkerungsreichste Bundesland hat zwölf Mitglieder; die Gesamtzahl der Mitglieder des Bundesrates ist daher veränderlich, die Mitgliederzahl pro Bundesland wird alle zehn Jahre vom Bundespräsidenten neu festgestellt.

Auf das Land Salzburg entfielen nach den Entschließungen des Bundespräsidenten aus dem Jahr
1923: 3 von 50,
1952: 3 von 50,
1962: 3 von 54,
1972: 3 von 58,
1982: 4 von 65,
1983: 4 von 63,
1993: 4 von 61,
2002: 4 von 62,
2013: 4 von 61 Mitgliedern.

Die derzeitigen Salzburger Mitglieder des Bundesrates

Der nach der Landtagswahl 2018 neu konstituierte Landtag wählte folgende Salzburger Bundesräte:

Die bisherigen Salzburger Mitglieder des Bundesrates

(seit 1945, chronologisch:)

Quellen

Weiterführend

Für Informationen über den österreichischen Bundesrat, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.

Weblinks