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Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos: Auch Fahrer von Hybridautos zahlen jetzt mehr Steuer

Seit 1. April müssen die österreichischen E-Auto-Fahrer eine motorbezogene Versicherungssteuer zahlen. Verstärkt zur Kassa gebeten werden aber auch Lenker von Plug-in-Hybriden.

Es war eine ziemlich rasch getroffene Entscheidung, und eine noch viel schnellere Umsetzung, die von der neuen Regierung bei der Besteuerung von Elektroautos besiegelt wurde: Seit 1. April ist nun auch für die abgasfreien Stromer die motorbezogene Versicherungssteuer fällig. Berechnet wird sie in einer Mischkalkulation aus der Dauerleistung und dem Gewicht des E-Autos. Während kleinere E-Autos auf wahrscheinlich nur 70 Euro im Jahr kommen, müssen Besitzer von schweren Elektrofahrzeugen mit bis zu 2000 Euro rechnen. ÖAMTC-Schätzungen zufolge dürften für mehr als die Hälfte der E-Auto-Fahrer die jährlichen Zusatzkosten unter 500 Euro liegen.

Auch Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge werden höher besteuert

Allerdings greift der Staat jetzt nicht nur bei den rein elektrisch fahrenden Pkw zu. Höher besteuert werden seit 1. April auch Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge. Der bisher großzügige Punkteabzug für den geringeren CO₂-Ausstoß wird stufenweise reduziert. Beim ÖAMTC wird aktuell mit jährlichen Mehrkosten von im Schnitt 120 Euro für einen Plug-in-Hybriden gerechnet. Doch in Zukunft dürften es mehr werden.

"Der elektrische Anteil wird immer weniger berücksichtigt werden", erklärt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober. Der Hintergrund: Es wird angenommen, dass mit Plug-in-Hybriden zu wenig elektrisch gefahren wird. Deshalb werde der CO₂-Verbrauch bei den Typengenehmigungen künftig steigen, so Grasslober. Er geht bei Plug-in-Hybriden in den kommenden Jahren von einer "gewissen Variabilität" aus.

Niedrigere CO₂-Emissionen bedeuten niedrigere Versicherungskosten

Konsumentinnen und Konsumenten rät der ÖAMTC-Experte deshalb, sich bei Neufahrzeugen genau zu informieren, in welchem Bereich die CO₂-Emissionen liegen werden. Das gelte auch für den Ankauf von Gebrauchtwagen. "Niedrigere CO₂-Emissionen sind gleich niedrigere Versicherungskosten." Helfen bei der Berechnung könnten die Versicherungsanstalten, der ÖAMTC überarbeitet gerade seinen Online-Rechner. Ausgenommen von der Steueranhebung sind Mild-Hybrid-Modelle, die man nicht extern ansteckt, sie werden bisher schon besteuert wie Verbrenner.

Bis die neue Steuer und die Erhöhungen tatsächlich im Geldbörsel spürbar werden, dürfte es freilich noch ein paar Monate dauern. Allein bei der Uniqa-Versicherung spricht man von zirka 60.000 Polizzen im Bestand, die adaptiert werden müssen. Man versuche, die Implementierung schnellstmöglich umzusetzen, heißt es dort, bis spätestens September wolle man so weit sein. Dieser Zeitraum sei notwendig, da ein erheblicher technischer Zusatzaufwand mit der Umstellung und Nachversorgung der Daten verbunden sei.

Versicherer übernehmen die Arbeit

Betont wird, dass für Kundinnen und Kunden kein Handlungsbedarf besteht, die zur Berechnung notwendigen Daten werden von der Verkehrsbehörde zur Verfügung gestellt und in die Systeme der Versicherer integriert.

Weitaus schneller als bei Bestandsfahrzeugen schlägt die neue motorbezogene Versicherungssteuer für Elektroautos bei Neuverträgen auf. Hier sei die Berechnung einfacher und sollte bis Anfang Juni möglich sein, heißt es bei der Uniqa.

Rund eine halbe Million Autofahrer in Österreich betroffen

Betroffen von der Steuererhöhung ist in Österreich rund eine halbe Million Autofahrerinnen und Autofahrer. Ende 2024 waren laut Statistik Austria 200.603 reine Elektroautos (BEV) gemeldet. Mehr Pkw-Lenker waren mit Hybridantrieb unterwegs: 257.588 mit Benzin-Hybrid, 72.347 mit Diesel-Hybrid, wobei die Statistik hier nicht zwischen Plug-in- und Mild-Hybrid unterscheidet. Insgesamt waren mit Ende 2024 rund 5,2 Millionen Pkw in Österreich zugelassen.

Die Steuererhöhung soll 65 Millionen Euro in die Staatskasse spülen. Die Versicherungen haben bis 17. Dezember Zeit, die Steuer abzuführen.

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