Dass zum Rauchen geeignete Cannabisblüten künftig nur mehr in Trafiken oder von Tabakgroßhändlern verkauft werden dürfen, stellt ein neues Rechtsgutachten in Frage. Laut der Expertise von Verfassungsjurist Heinz Mayer hat die Zollbehörde Ende 2024 ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs mit Verweis auf das Tabakmonopolgesetz falsch interpretiert.
Laut Mayer unterliegen "legal handelbare Cannabisblüten zwar der Tabaksteuer, sind jedoch eindeutig kein Gegenstand des österreichischen Tabakmonopols". Eine Ausweitung des Tabakmonopols auf Cannabis wäre für Mayer "verfassungs- und europarechtswidrig und ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit".
Finanzministerium bleibt bei seiner Rechtsauffassung
Das Finanzministerium widersprach am Nachmittag per Aussendung. Da CBD-Blüten mit einem THC Gehalt von unter 0,3 Prozent laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) Tabaksteuerpflichtig sind, unterliege der Verkauf nach Rechtsauffassung des BMF damit ex lege auch dem Tabakmonopol. Nach dem Tabakmonopolgesetz dürfen grundsätzlich nur Trafiken dem Monopol unterliegende Waren an Konsumentinnen und Konsumenten verkaufen, Hanfshops daher nicht. Dieses Verbot gilt auch für Verkäufe per Automaten. Zusätzlich weist das BMF darauf hin, dass der Verkauf nicht versteuerter Tabakwaren finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Gutachten kann Verkaufsverbot nicht kippen
Man prüfe das am Mittwoch vorgestellte Verfassungsgutachten von Prof. Mayer, Fakt sei aber, dass ein Gutachten ein Verkaufsverbot nicht kippen könne. Daher dürfen CBD-Shops derzeit nach Rechtsansicht der Finanzverwaltung keinen rauchbaren Hanf verkaufen. Die Finanzverwaltung hält sich an rechtliche Normen sowie an Erkenntnisse der österreichischen Gerichte und betont, dass in Auftrag gegebene Privatgutachten nichts an der aktuellen Rechtslage ändern. Auf Basis der geltenden Rechtslage hat das Zollamt Österreich seit Ende März österreichweit bereits 59 Kontrollen durchgeführt. Die Ergebnisse werden abgaben- und finanzstrafrechtlich aufgearbeitet.
Für fast 500 CBD-Shops, die auf eine entscheidende Wende gehofft hatten, dürfte das ein Dämpfer sein. Viele hätten durch das Verkaufsverbot Umsatzeinbußen von bis zu 80 Prozent erlitten, hieß es am Donnerstag vom neu gegründeten Österreichischen Cannabis-Bundesverband (ÖCB). Die Unternehmen seien mit Strafbescheiden und Steuernachforderungen konfrontiert gewesen, viele seien an den Rand der Existenz gedrängt worden, es habe zahlreiche Insolvenzen gegeben.
Anders als das BMF interpretiert ÖCB-Obmann Klaus Hübner nach einer monatelangen Phase der Rechtsunsicherheit als rechtliche Klarstellung, dass Cannabisblüten ab sofort wieder legal im Fachhandel verkauft werden dürfen.
Hübner sieht die Politik gefordert, die "willkürliche Behördenpraxis" sofort zu beenden. Zudem regt Hübner Initiativen zur Entkriminalisierung von Cannabis, eine Anpassung im Suchtmittelgesetz sowie Vereinfachungen im Steuerrecht an. Wünschenswert wäre auch eine Debatte über ein eigenständiges Cannabisgesetz, das in einigen EU-Staaten bereits Realität sei.