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Der Friseur darf nicht nach Hause kommen

Körpernahe Dienstleistungen wie Haareschneiden oder Fußpflege sind im Lockdown untersagt. Das gilt auch für Hausbesuche. Die Versuchung, es dennoch zu tun, wächst.

Körpernahe Dienstleistungen wie Haare schneiden oder Fußpflege sind im Lockdown untersagt. Das gilt auch für Hausbesuche.
Körpernahe Dienstleistungen wie Haare schneiden oder Fußpflege sind im Lockdown untersagt. Das gilt auch für Hausbesuche.

Die Haare werden am Ansatz grau, die Frisur immer unförmiger und die Spitzen dünner: Wer es in dem Zeitfenster von 6. bis 24. Dezember - zwischen dem Ende des zweiten und Beginn des dritten Lockdowns - nicht zum Friseur schaffte, ...