Körpernahe Dienstleistungen wie Haareschneiden oder Fußpflege sind im Lockdown untersagt. Das gilt auch für Hausbesuche. Die Versuchung, es dennoch zu tun, wächst.
SN/wideonet - stock.adobe.com
Körpernahe Dienstleistungen wie Haare schneiden oder Fußpflege sind im Lockdown untersagt. Das gilt auch für Hausbesuche.
Die Haare werden am Ansatz grau, die Frisur immer unförmiger und die Spitzen dünner: Wer es in dem Zeitfenster von 6. bis 24. Dezember - zwischen dem Ende des zweiten und Beginn des dritten Lockdowns - nicht zum Friseur schaffte, der wird beim Blick in den Spiegel langsam, aber sicher nervös. Immer öfter ist rundum zu hören: "Meine Friseurin kommt jetzt zu mir nach Hause."
Mobile Friseure: "Das ist ganz klar verboten"
...
Weiterlesen wenn Sie mehr wissen wollen
Angebot auswählen und weiterlesen
Alle Artikel lesen.
Exklusive SN-Plus Inhalte von renommierten SN-RedakteurInnen
Täglich die digitale Zeitung als E-Paper in der SN-App
Endet automatisch
Die ersten 3 Monate um nur 0,99 Euro pro Monat.
Exklusive SN-Plus Inhalte von renommierten SN-RedakteurInnen
Täglich die digitale Zeitung als E-Paper in der SN-App
Nach 3 Monaten jederzeit kündbar
* Monatspreis nach 3 Monaten: ab 4,50 €
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Hier anmelden
Ihr 30-Tage-Test ist bereits abgelaufen
Die ersten 3 Monate um nur 0,99 Euro pro Monat.
Exklusive SN-Plus Inhalte von renommierten SN-RedakteurInnen
Täglich die digitale Zeitung als E-Paper in der SN-App