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Drei Klicks zum Anmelden, lange Wartefrist beim Abmelden: VKI verklagt Temu

Fingierte Glücksspiele, Rabatte, die eigentlich keine sind, und das Herauslocken von Daten: Das Sozialministerium hat über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beim Handelsgericht Wien eine Verbandsklage gegen den chinesischen Billiganbieter Temu eingebracht.

Es ist nicht die erste Klage des VKI gegen Temu.
Es ist nicht die erste Klage des VKI gegen Temu.

Dem heimischen Handel sind chinesische Billigplattformen wie Temu und Shein schon lange ein Dorn im Auge. Sie würden in zahllosen Punkten europäisches Recht missachten. Das gehe von der Verwendung giftiger Chemikalien in den Produkten über irreführende Werbung bis zur falschen Deklaration beim Zoll.

Klage im Auftrag des Sozialministeriums

Jetzt hat der Verein für Konsumenteninformation für das Sozialministerium eine Klage beim Handelsgericht Wien gegen Temu eingebracht. Es gehe unter anderem um Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und gegen den EU Digital Services Act (DSA), sagt VKI-Chefjuristin Petra Leupold.
Temu wird vorgeworfen, sogenannte manipulative Designmuster ("Dark Patterns") zu verwenden. Diese zielen darauf ab, die Käuferinnen und Käufer zu bestimmten Verhaltensweisen zu verleiten - insbesondere zu unüberlegten Käufen und ungewollten Datenfreigaben. Es gehe etwa um Glücksräder, fingierte Glücksspiele oder Zeitdruck, weil bestimmte Produkte nur mehr kurz verfügbar seien, erläutert Leupold. Dazu kämen Rabatte, die nach einem Blick ins Kleingedruckte keine sind.

Auf Kritik stößt bei den Konsumentenschützern auch, dass für ein Konto bei Temu nicht mehr als drei Klicks nötig seien. Um es zu löschen, brauche es sieben Schritte und eine Wartefrist von einer Woche, betont Leupold.

Handelsverband begrüßt das Vorgehen

Der Handelsverband begrüßt das Vorgehen. Das Hauptproblem sei aber der seiner Meinung nach mangelhafte Vollzug von EU-Regularien.

Temu sei mit einem Bruttowarenwert von mehr als 340 Mill. Euro bereits der viertgrößte E-Commerce-Marktplatz in Österreich.

Unangefochtener Marktführer im österreichischen Onlinehandel ist Amazon mit 1,2 Mrd. Euro Eigenumsatz. Inklusive Verkäufen von externen Händlern über den Amazon-Marktplatz sind es geschätzt 4,3 Mrd. Euro. Damit entfallen 40 Prozent aller Online-Ausgaben der heimischen Konsumenten auf die US-Handelsplattform, geht aus dem "E-Commerce Report 2025" von Handelsverband und ECDB hervor. Zweitgrößter Onlinehändler hierzulande ist Zalando mit 387 Mill. Euro Umsatz.

Nicht die erste Klage gegen Temu

Es ist nicht die erste Klage des VKI gegen Temu, bereits im Frühjahr hat man Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act und mangelnder Transparenz geklagt. Zudem habe man in Abmahnverfahren bereits einige Unterlassungserklärungen des chinesischen Anbieters erkämpft, etwa was unzulässige Zollklauseln betrifft.

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